Die Strafanzeige bezog sich auf einen Vortrag des Bischofs von Ende Juli in Fulda. Dort hatte Vitus Huonder Textstellen aus dem Alten Testament zitiert, wonach Homosexualität eine Gräueltat sei, die mit dem Tod bestraft werde. Die Schwulenorganisation Pink Cross und zwei Privatpersonen aus den Kantonen St. Gallen und Zürich hatten bei der Bündner Staatsanwaltschaft in Chur Strafanzeige eingereicht.
Die Bündner Staatsanwaltschaft kommt zum Schluss: Seine Aussagen wiesen nicht die für die «Tatbestandserfüllung geforderte Eindringlichkeit und Eindeutigkeit» auf. Das Verfahren wurde deshalb eingestellt.
Anders als Politiker oder Richter sind Bischöfe in der Schweiz nicht immun gegen eine Strafverfolgung. Sie können sich zwar auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Dieses gilt aber nur für Zeugenaussagen und nicht, wenn ein Geistlicher selbst angeklagt wird.