Laut der neuen Jagdverordnung, die 2012 in Kraft getreten war, ist ein Wolfsabschuss bereits möglich, wenn die Tiere so viel Wild reissen, dass es dadurch hohe Einbussen bei der Jagd gibt. Nun steht es auch im Entwurf zum Wolfskonzept: Ein Abschuss kann angeordnet werden, wenn Wolfsrudel «hohe Einbussen bei der Nutzung des Jagdregals des Kantons verursachen».
Wird das Konzept zum Gerichtsfall?
Obwohl diese Regelung politisch abgesegnet wurde, wehren sich die Umweltverbände. «Die Wildtiere gehören in erster Linie den Grossraubtieren. Was diese übrig lassen, gehört den Jägern und Jägerinnen», sagt Anita Mazetta vom WWF Graubünden.
Sollte das Konzept so bestehen bleiben, könnte es auch zum Gerichtsfall werden. Der Rechtsweg werde im Moment diskutiert, so Mazetta.