Der Besitzer einer Wohnung im obersten Stock einer Liegenschaft in St. Moritz wollte den ihm zugeteilten Estrich in ein Studio umbauen lassen. Die Gemeinde wies das entsprechende Gesuch im April 2013 ab, weil es unter anderem nicht mit der Zweitwohnungsbeschränkung vereinbar sei.
Das Bundesgericht stützt mit seinem am Mittwoch publizierten Urteil den Entscheid von St. Moritz. Ein vorsorgliches Baubewilligungsverbot sei aufgrund der Übergangsbestimmungen zum Zweitwohnungsparagraphen in der Bundesverfassung zulässig.