Mit einer Fläche von über 1'000 Quadratkilometern soll der «Internationale Naturpark Rätikon» einer der grössten Naturpärke im Alpenraum werden. Geplant ist, dass sich 30 Gemeinden im In- und Ausland mit insgesamt 77'000 Einwohnerinnen und Einwohnern daran beteiligen.
Anfang März entscheiden die möglichen Parkgemeinden im Bündner Prättigau an der Urne, ob sie am Projekt teilnehmen wollen oder nicht. Bei einer genügend grossen Zustimmung würde die Errichtungsphase bereits im nächsten Jahr starten.
Erwartete Chancen, befürchtete Risiken
Den Anstoss für das internationale Parkprojekt gab die Regionalentwicklung Prättigau/Davos. Mit dem Naturpark sollen der naturnahe Tourismus und die nachhaltige Entwicklung gefördert werden. Gleichzeitig muss die Qualität von Natur und Landschaft erhalten und aufgewertet werden; so will es das Gesetz.
Als Regionalentwickler sehe ich nur Chancen.
Anders als in einem Nationalpark würden im Naturpark Rätikon weniger strenge Regeln gelten. Es gäbe auch keine neuen Schutzgebiete, sagt Georg Fromm von Prättigau Tourismus, der zu den Förderern des Naturparks zählt. Vom Park erhoffe er sich eine Aufwertung der Natur, der Wirtschaft und der Kultur. «Als Regionalentwickler sehe ich nur Chancen», so Fromm.
Wir erwarten, dass es für die Landwirtschaft und unsere Bergbahnen Einschränkungen gibt.
Kritischer tönt es aus dem unteren Teil des Prättigaus. «Wir sehen mehr Risiken als Chancen», sagt Marcel Conzett, Gemeindepräsident von Grüsch. Er glaube nicht, dass der Park keine Einschränkungen mit sich bringe, so wie dies die Befürworter behaupten. «Wir erwarten, dass es für die Landwirtschaft und unsere Bergbahnen Einschränkungen gibt», so Conzett.
Im Ausland fehlten die Grundlagen
Auf Schweizer Gebiet bestehen die rechtlichen Grundlagen für diesen «Regionalen Naturpark von nationaler Bedeutung» schon länger. Landesweit gibt es bereits 16 solche Pärke. Die beiden Partnerregionen im Ausland sind diesbezüglich weniger weit.
Im österreichischen Bundesland Vorarlberg mussten zuerst die gesetzlichen Grundlagen für einen Naturpark geschaffen werden. In Liechtenstein ist der Aufbau eines Naturparks noch gar nicht geregelt. Ebenfalls ausstehend ist noch ein Grundsatzentscheid der Landesregierung zum Park. Wann dieser gefällt wird, ist offen.
Der Fahrplan in der Schweiz ist indessen klar: Nach der Abstimmung in den Prättigauer Gemeinden will das Projektteam Bilanz ziehen. Stehen genügend Gemeinden hinter dem Park und zeigt das künftige Parkgebiet keine allzu grossen Lücken, soll der Naturpark für vorerst drei Jahre errichtet werden. Für einen definitiven Betrieb von 2025 bis 2034 wäre erneut die Zustimmung der Prättigauer Gemeinden nötig.