Im Kanton Aargau soll die Höhe der Sozialhilfe so reduziert werden, dass nur noch das Existenzminimum gesichert ist.
Der Grosse Rat hat am Dienstag ein entsprechendes Postulat der Bürgerlichen mit 71 zu 53 Stimmen an die Regierung überwiesen.
«Integrationswillige, motivierte und engagierte Personen» sollen gemäss des Vorstosses aus den Reihen von SVP, FDP und CVP eine so genannte Motivations-Entschädigung erhalten.
Der Gesamtbetrag soll dem heutigen Grundbedarf entsprechen.
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SP gegen «dramatische Kürzung»: Die SP wehrte sich gegen die Überweisung des Postulates. Die SKOS-Richtlinien ermöglichten einen gerechten Vollzug der Sozialhilfe. Missbräuchliches Verhalten würden bereits aufgedeckt und sanktioniert, hielt Jürg Knuchel (SP) fest. Eine Kürzung um 30 Prozent der Leistungen sei dramatisch. Es gehe nicht an, alle Sozialhilfeempfänger unter Generalverdacht zu stellen.
Grüne, BDP/EVP lehnten die Forderung ebenfalls ab. Wenn die Sozialhilfe gesenkt werde, so könnten die «schwarzen Schafe» gar nicht mehr sanktioniert werden, betonte Andre Rotzetter (CVP).
Martina Bircher (SVP) sagte, bei renitenten Personen sei eine Kürzung der Sozialhilfe mit viel Aufwand verbunden. Es sollten «nicht die Falschen geschützt werden». Die Gemeinden, die seit Anfang Jahr die Sozialhilfe vollständig finanzierten müssten, sollten ihre Autonomie zurück erhalten.
Auch FDP und CVP machten sich für das Postulat stark. Das Ziel müsse sein, dass es keinen Sozialhilfemissbrauch mehr gebe, sagte Adrian Schoop (FDP). Daher solle auf Motivation gesetzt werden.
Gesundheitsdirektorin Franziska Roth (SVP) sagte, der Regierungsrat unterstütze die Stossrichtung der Forderung. Sozialhilfe solle eine vorübergehende Unterstützung bleiben und kein alternatives Einkommensmodell sein. Es sei einfacher zu motivieren als zu sanktionieren.
Die Mehrheit des Grossen Rat stört sich daran, dass der Grundbedarf gemäss der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) das Existenzminium übersteigt. Die Sozialhilfe soll auch die Teilnahme am sozialen Leben ermöglichen.
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Aargauer Kantonsparlament will Sozialhilfe anpassen
01:35 min, aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 21.03.2018.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 35 Sekunden.
Das Existenzminium entspricht 70 Prozent des Grundbedarfs der Sozialhilfe. Es komme immer wieder vor, dass renitente, integrationsunwillige und unmotivierte Personen die gleich hohen Sozialhilfeleistungen erhielten wie motivierte. In der Sozialhilfe sei es einfacher zu belohnen als zu Sanktionieren, heisst es im Vorstoss weiter.
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