Wer sich im Thurgau einbürgern lassen will, muss in Zukunft bessere Deutschkenntnisse vorweisen können als im Rest der Schweiz. Dies hat das Kantonsparlament bei der Beratung des Einbürgerungsgesetzes bereits Ende Oktober nach einer hitzigen Debatte entschieden.
Bei der Fortsetzung der Beratung über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht lehnte der Grosse Rat am Mittwoch zwei SVP-Anträge ab, die eine weitere Verschärfung der Bestimmungen forderten.
So sollen die Behörden auch in Zukunft selber entscheiden, wie sie die Kenntnisse über Gemeinde, Kanton und die Schweiz prüfen.
Auch bezüglich der finanziellen Verhältnisse der Kandidatinnen und Kandidaten behalten die Behörden in Zukunft einen Ermessensspielraum. Die SVP wollte Personen von einer Einbürgerung ausschliessen, die Verlustscheine, ausländische Ausfallscheine oder Steuerschulden haben.