Der Basler Stadtbildkommission soll die faktische Funktion einer Oberbaubehörde entzogen werden. Sie soll nur noch in bestimmten Fällen verbindliche Entscheide fällen dürfen. Der Grosse Rat hat am Mittwoch eine entsprechende Motion an die Regierung überwiesen.
Die Motion der Bau- und Raumplanungskommission (BRK) wurde der Regierung mit 76 zu 12 Stimmen bei 3 Enthaltungen zur Berichterstattung überwiesen.
Nur noch in besonders wichtigen Fällen
Konkret soll die Stadtbildkommission künftig nur noch bei Baubegehren in der Schonzone oder in Fällen «von grosser Tragweite oder von grundsätzlicher Bedeutung» verbindlich entscheiden können. Als neue Leitbehörde müsste das Bau- und Gastgewerbeinspektorat entscheiden, wann von «grosser Tragweite» oder «grundsätzlicher Natur» die Rede sein soll.
Wird der Schutz des Stadtbildes geschwächt?
Umstritten war die Motion einzig beim Grünen Bündnis - aber auch dort nicht einstimmig. Der Vorstoss sei problematisch, da er den Schutz des Stadtbildes schwäche, sagte Tonja Zürcher, Fraktionssprecherin des Grünen Bündnisses und betonte den Wert der Kommission: «Dank der Stadtbildkommission wurden etwa 20 Prozent der Baugesuche verbessert.»
Die Stadtbildkommission verbessert viele Baugesuche.
SP-Sprecher René Brigger, der die Macht der Stadtbildkommission seit Jahren kritisiert, entgegnete: «Das gibt es weltweit so nicht.»
Das gibt es weltweit so nicht.
Denn die Kommission beurteile auch kleine bauliche Eingriffe. Der Bau- und Verkehrsdirektor Hans-Peter Wessels (SP) selber sprach sich für die Überweisung zur Berichterstattung aus.
Seit Jahren umstritten
Das Aufgabenspektrum und vor allem die Entscheidungsspielraum der Stadtbildkommission ist in Basel schon seit Jahren ein Politikum. Als Gremium mit einem Fachsekretariat hat sie Auswirkungen von Bauvorhaben und Reklamegesuchen auf das Stadtbild zu beurteilen. Umstritten ist, dass die Entscheide der Kommission für die Baubewilligungsbehörden verbindlich sind. Damit hat das Fachgremium faktisch die Funktion einer Oberbaubehörde.
Die Stadtbildkommission und ihr Fachsekretariat beurteilen pro Jahr rund 900 Baubegehren. Rund 80 Prozent werden direkt gutgeheissen, bei knapp 20 Prozent werden Überarbeitungen des Begehrens verlangt. Rund 1,5 Prozent der Gesuche werden abgelehnt. Bei den strittigen Fällen, die an die Baurekurskommission und an die Gerichte weitergezogen werden, handelt es sich «schwergewichtig» um Reklamegesuche.