Um die Verbreitung des Coronavirus' möglichst einzudämmen, dürfen gesamtschweizerisch keine Veranstaltungen mit tausend oder mehr Besucherinnen und Besucher mehr stattfinden. In der Zentralschweiz sind davon vor allem die grossen Sportclubs betroffen, also der FC Luzern, der SC Kriens oder der EV Zug. Die Fussballliga hat entschieden, die Spiele der Super und Challenge League abzusagen; die Eishockeyliga geht einen anderen Weg, die Spiele finden vorderhand vor leeren Zuschauerrängen statt.
Kulturhäuser müssen Regeln beachten
Im Kanton Luzern müssen sich Kulturhäuser und Veranstalter, die bis Mitte März einen Anlass planen, beim Kanton melden. Dieser schätzt dann ein, ob die Veranstaltung durchgeführt werden kann. Diese Meldepflicht gilt auch für kleinere Anlässe.
Besonders betroffen von den Einschränkungen sind grosse Kulturhäuser wie etwa die Schüür in der Stadt Luzern. Sie hat eine Kapazität von 700 Personen. «Wir können alle Konzerte durchführen», sagt Geschäftsführer Marco Liembd. Allerdings werden alle Besucherinnen und Besucher befragt, ob sie kürzlich in einem Risikogebiet waren. Alle werden namentlich registriert. «Ausserdem stellen wir Desinfektionsmittel zur Verfügung.»
Keine strengeren Regeln in Schwyz
Ähnlich sieht die Regelung im Kanton Zug aus. Dort müssen sich Veranstalter melden, wenn sie mehr als 200 Leute erwarten. Der Kanton Schwyz geht aktuell nicht über die Vorgaben des Bundes hinaus: Alle Anlässe mit weniger als tausend Besucherinnen und Besucher können stattfinden.
Die Kantone Obwalden, Nidwalden und Uri sind von den Einschränkungen weniger stark betroffen, da dort keine grösseren Anlässe anstehen. Uri klärt zur Zeit ab, ob das Musikfestival AndermattLive! Mitte März stattfinden kann – oder redimensioniert werden muss.