Es war 2016 als das Bundesgericht festgehalten hat: Das in Uri angewendete Mischsystem mit Proporz- und Majorz-System sei zwar sachgerecht. Doch die Wahlen in den Proporz-Gemeinden stufte es als nicht verfassungskonform ein.
Ständerat befürwortet Standesinitiative
Uri muss deswegen bis zu den nächsten kantonalen Wahlen 2020 das Proporz-Wahlsystem anpassen. Der Regierungsrat legte dem Parlament eine entsprechende Vorlage vor. Er schlug vor, in den Proporz-Gemeinden den Landrat künftig nach dem doppelten Pukelsheim statt wie bisher nach der Methode Hagenbach-Bischoff zu wählen.
Am letzten Donnerstag hatte der Ständerat beschlossen, den Kantonen künftig freie Hand zu lassen in der Frage, wie sie ihre Behörden wählen. Auch die Wahlkreise sollen sie in eigener Kompetenz festlegen können. Hintergrund der Diskussion waren Standesinitiativen von Uri und Zug.
Warten auf den Nationalrat
Am Mittwoch hat nun der Urner Landrat entschieden abzuwarten. Zuerst solle der Nationalrat über die Standesinitiativen entscheiden. Der Rat wies die Vorlage der Regierung über ein neues Wahlsystem zurück.
Durch die Annahme der Urner Standesinitiative durch den Ständerat sei es plötzlich fraglich, ob das Urner Wahlsystem überhaupt noch geändert werden müsse, hielt der Urner CVP-Landrat Flavio Gisler am Mittwoch in der Landrats-Debatte fest.
Es sei angebracht, den Entscheid des Nationalrats zum Wahlsystem abzuwarten, bevor Uri einen definitiven Entscheid zum Wahlsystem fälle, sagte Gisler. «Diese Zeit haben wir noch.» Zusammen mit der SVP schlug die CVP deshalb vor, das Geschäft zurückzuweisen und zu sistieren bis auf Bundesebene Klarheit herrsche.
Zeit drängt
Für Justizdirektorin Heidi Z'graggen hingegen drängt die Zeit. Sie sei skeptisch, ob die Zeit noch reiche, ein neues Wahlsystem bis 2020 einzuführen, wenn das Parlament das Geschäft nun sistiere, sagte sie im Gespräch mit Radio SRF. Die Regierung wolle dem Entscheid des Bundesgerichts Folge leisten.
Einzig SP und Grüne unterstützten die Vorlage der Regierung. Sie sei ein Kompromiss, dem sie zustimmen könnten. Mit 50 zu 9 Stimmen und bei einer Enthaltung hiess der Landrat den Rückweisungsantrag schliesslich gut.