Die Hausbesetzer müssen zudem Verfahrenskosten von bis zu 460 Franken bezahlen. Die Urteile seien mehrheitlich noch nicht rechtskräftig, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Was damals geschah:
- Die Hausbesetzergruppe Gundula hatte am 9. April 2016 eine leerstehende Villa an der Obergrundstrasse in Luzern besetzt.
- Die Eigentümerin , die Bodum Invest AG , reichte Strafklage ein.
- Die Besetzer verliessen das Haus am 30. April freiwillig .
Insgesamt ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen 33 Personen.
Drei Fälle betreffen Journalisten, welche über die Hausbesetzung berichtet und dafür das Grundstück betreten hatten. In einem Fall sei es zu einer Verurteilung gekommen, in zwei Fällen werde die Untersuchung voraussichtlich eingestellt.
Ein Jahr nach dieser Hausbesetzung, war die ebenfalls leerstehende Nachbarvilla besetzt worden. Am 4. April räumte die Polizei das Haus.