«Hesch mer e Stutz?» Bis vor wenigen Tagen, war diese Frage im Kanton Basel-Stadt noch strafbar. Betteln war nämlich grundsätzlich verboten und konnte mit einer Busse geahndet werden. Seit dem 1. Juli gilt indes das neue Übertretungsstrafgesetz, bei dessen Überarbeitung das Bettelverbot aufgehoben wurde. Verboten ist Betteln in Basel heute nur noch, wenn dies bandenmässig geschieht.
Bürgerliche Politiker sagen nun, dass erste Folgen dieser Lockerung schon jetzt spürbar seien. Und zwar in Form von mehr Bettlern, die sich in der Stadt aufhalten. «Ich war am letzten Freitag in einer Bar am Barfüsserplatz», sagt Balz Herter, Präsident der Basler CVP. Im Fünfminutentakt seien Bettler vorbeigekommen. «Sie waren sehr aufdringlich. Wenn man sie aufgefordert hat, weiterzugehen, sind sie noch nähergekommen und haben einem ihre Becher unter die Nase gehalten.»
Polizei bestätigt Anstieg
Ähnliche Erfahrungen hat in den letzten Tagen FDP-Politiker Thomas Kessler in einer Beiz am Claraplatz gemacht: «Die Bettler waren penetrant, haben nicht respektiert, dass die Leute am Essen waren und sind sogar in das Restaurant eingedrungen.» In beiden Fällen sei es «offensichtlich» gewesen, dass es sich um «Clans aus Osteuropa» gehandelt habe und nicht um lokale Armutsbetroffene. Martin Schütz von der Basler Polizei bestätigt diese Wahrnehmung. «Seit der Wiederöffnung der Landesgrenzen stellen wir eine Zunahme an bettelnden Personen fest.»
Anders sieht dies Thomas Gander von der SP. Er hat den Eindruck, dass die gleichen Bettel-Organisationen unterwegs sind, die schon in den letzten Jahren zugegen waren. «Möglicherweise nimmt man das aber subjektiv etwas stärker war, weil dieses Jahr viel mehr Gastronomie im öffentlichen Raum stattfindet, was dazu führt, dass eher einmal jemand an einem Restauranttisch angesprochen wird.»
Bande oder Einzel-Bettler?
Gander und die SP haben sich seinerzeit dafür eingesetzt, dass das Bettelverbot aus dem Übertretungsstrafgesetz gestrichen wird. «Dieser Entscheid war auf jeden Fall richtig», sagt Gander. Die Überlegung sei damals wie heute gewesen, dass man arumtsbetroffene Personen, die möglicherweise aufgrund ihrer Situation zum Betteln gezwungen sind, nicht noch zusätzlich kriminalisieren wolle. Bandenmässiges Betteln sei aber nach wie vor verboten und könne von der Polizei geahndet werden. «Diese Gruppen sind leicht zu erkennen», sagt Gander. «Ich habe keine Zweifel daran, dass die Polizei diese ermitteln kann.»
Herter ist diesbezüglich skeptischer. «Die Polizei muss jetzt nachweisen, dass jemand zu einer Bande gehört», sagt er. «Das erfordert sehr viel detektivische Kleinarbeit und bedeutet einen hohen Aufwand.» Der Basler Sicherheitsdirektor Baschi Dürr (FDP) sieht das ähnlich. Er war von Anfang an gegen die Lockerung des Gesetzes. «Es ist nicht einfach abzuschätzen, ob jemand Mitglied einer Bande ist oder ein Einzel-Bettler». Die Polizei werde die Situation in den nächsten Wochen nun beobachten - und ihr Verhalten gegebenenfalls anpassen.