Bei baulichen Veränderungen an historisch weniger bedeutenden Objekten sollen Schaffhauser Gemeinden nicht jedesmal beim Kanton ein Gutachten einholen müssen. Bis anhin sprach die kantonale Denkmalpflege bei jedem Umbauvorhaben automatisch mit, neu soll sie dies nur noch auf Anfrage der Gemeinden tun, und die Gemeinden sollen für den Beratungsdienst bezahlen.
Die Gesetzesänderung führte im Schaffhauser Kantonsparlament zu einer heftigen Debatte. Die linke Ratsseite wehrte sich zusammen mit der GLP vehement gegen die Neuerung. Sie gefährde die alte Bausubstanz.
Heute feiern wir den Tod der lokalen Objekte. Die Heimat ist euch Bürgerlichen egal.
Die Bürgerlichen wiederum argumentierten, die kantonale Baudirektion werde ohnehin über alle Umbaupläne informiert und könne deshalb jederzeit Rekurs einlegen. Zudem nähmen die Gemeinden ihre Verantwortung wahr.
Die kleinen Gemeinden arbeiten sehr sorgfältig. Ich traue ihnen zu, dass sie das richtig machen.
Das neue Gesetz erhielt am Ende eine knappe Mehrheit des Parlaments, schaffte die Vierfünftel-Hürde allerdings nicht. Das letzte Wort in dieser Sache hat also das Schaffhauser Stimmvolk.