- Mit 100 zu 64 Stimmen hat sich die bürgerliche Mehrheit im Zürcher Kantonsrat durchgesetzt.
- Private Investoren sollen sich in Zukunft an der Wasserversorgung beteiligen dürfen.
- Die Gemeinden sollen aber weiterhin über die Mehrheit des Kapitals und zwei Drittel der Stimmen verfügen.
- Weil die Wasserversorgung gebührenfinanziert ist, dürfen die Investoren zudem keine Gewinne abschöpfen.
Für die linke Ratsseite hat der Kantonsrat mit diesem Entscheid eine rote Linie überschritten. «Es gibt wohl kaum einen anderen Bereich, der seit Beginn der Menschheit derart überlebenswichtig ist, wie der Zugang zu Trinkwasser», sagte SP-Kantonsrat Ruedi Lais. Die neuen Regeln seien ein erster Schritt in Richtung Privatisierung.
Von einer Privatisierung kann nicht die Rede sein.
Von einer Privatisierung der Wasserversorgung könne nicht die Rede sein, konterte CVP-Kantonsrat Josef Wiederkehr und berief sich auf den Passus, dass die Gemeinden die Mehrheit der Beteiligung behalten müssen. «Die öffentlichen Interessen bleiben mit diesem Passus ausdrücklich gewahrt.»
Für den Grünen Thomas Forrer eine Illusion: «Sie denken doch nicht wirklich, dass eine Gemeinde private Investoren an Land ziehen kann, ohne dass für diese etwas herausspringt.»
Nestlé und Co reiben sich schon die Hände.
Die linke Ratsseite argumentierte allerdings auf verlorenem Posten. «Wenn Strom, Gas und Wasserversorgung aus einer Hand kommen, lässt sich in administrativen Bereichen einiges sparen», sagte GLP-Kantonsrätin Barbara Schaffner.
Die bürgerliche Mehrheit setzte sich am Ende klar durch. Die in erster Lesung beschlossene Teil-Liberalisierung ist Teil des Wassergesetzes, über das der Rat nun schon in der dritten Woche diskutiert.