Der Rechtsweg ist nun ausgeschöpft. Denn das Bundesgericht hat letzte Beschwerden von Privatpersonen und einer Stiftung gegen die Hochspannungsleitung zwischen Chamoson und Chippis VS abgewiesen, wie ein öffentlich gewordenes Urteil zeigt. Die höchste Instanz hat entschieden: Die 28 Kilometer lange Leitung kann gebaut werden, 15 Jahre nach Planungsbeginn.
Die Gegner der Hochspannungsleitung verlangten unter anderem, dass die Hochspannungsleitung in den Boden verlegt werde.
Höchstgerichtlich wurde aber entschieden, dass eine Freileitung zulässig sei. Weiter forderten die Beschwerdeführer, dass das Projekt wegen der langen Planungsdauer von 15 Jahren überprüft werden müsse. Auch dieser Einwand wurde vom Bundesgericht nun verworfen.
Der Weg ist frei
Die geplante Hochspannungsleitung ersetzt bestehende Leitungen. Dadurch könnten rund 90 Kilometer Leitungen sowie 322 Masten zurückgebaut werden, wie die Schweizer Netzgesellschaft Swissgrid am Mittwoch mitteilte. Die neue Leitung ist ein wichtiger Teil im Schweizer Hochspannungs-Verteilnetz. Vor allem, um mehr Strom aus dem Wallis ins Mittelland zu transportieren.
Die eigentlichen Bauarbeiten beginnen erst 2018. Zunächst müssten geotechnische Studien gemacht und Waldarbeiten an den vorgesehenen Standorten vorgenommen werden.