- Die Wettbewerbskommission (Weko) hat Bündner Baufirmen wegen Preisabsprachen mit Bussen von insgesamt rund 11 Millionen Franken Franken belegt.
- Sie legten die Offertpreise fest und wer den Zuschlag erhalten soll.
- Abgesprochen wurden mehrere hundert Projekte mit einem Beschaffungsvolumen von mindestens 190 Millionen Franken.
Die Weko habe die zwei letzten von insgesamt zehn Untersuchungen abgeschlossen, wie sie mitteilt. In der grösseren Untersuchung «Strassenbau» (Bauleistungen Graubünden) habe die Weko festgestellt, dass zwölf Strassenbauunternehmen in Nord- und Südbünden von 2004 bis 2010 die kantonalen und kommunalen Strassenbauprojekte untereinander aufteilten und gleichzeitig Offertpreise festlegten.
Mehrere hundert Projekte abgesprochen
Es seien mehrere hundert Projekte mit einem Beschaffungsvolumen von mindestens 190 Millionen Franken abgesprochen worden. Davon seien Kantone und Gemeinden betroffen gewesen. Diese Unternehmen büsst die Weko mit rund 11 Millionen Franken.
Im zweiten Entscheid, «Engadin II», hält die Weko fest, dass zwei, beziehungsweise in einem Fall drei, Unternehmen im Hoch- und Tiefbau einzelne Bauprojekte im Oberengadin abgesprochen haben. Von den zehn unzulässigen Abreden seien Hoch- und Tiefbauten privater und kommunaler Bauherren betroffen. In diesem Entscheid wurden Bussen zwischen 2000 und 480'000 Franken gesprochen.
Höhere Preise erzielt
In der Untersuchung «Strassenbau» hält die Weko fest, dass sich in der Zeit von 2004 bis 2010 zwölf Strassenbauunternehmen regelmässig an sogenannten «Zuteilungssitzungen» trafen. An diesen Sitzungen teilten die Unternehmen kantonale und kommunale Strassenbauprojekte untereinander auf und legten gemeinsam die Höhe ihrer Offertpreise fest.
Die Abreden erfolgten mit Blick auf die konkrete Interessenslage. Mit den Abreden und den Zuschlagszuteilung bezweckten die Unternehmen die Verringerung des Konkurrenzdrucks sowie Erhöhung der Preise für Strassenbau.
Die Unternehmen teilten von 2004 bis Mai 2010 rund 70 bis 80 Prozent des Gesamtwerts der kantonalen und kommunalen Strassenbauprojekte in Nord- und Südbünden erfolgreich untereinander auf.
Acht Selbstanzeigen
Acht von diesen Unternehmen erstatteten Selbstanzeige, dies wirkte sich sanktionsmindernd aus. Neun dieser Unternehmen haben vor dem Weko-Entscheid mit Kartellopfern Vergleichsvereinbarungen geschlossen.
Sie verpflichten sich, den Kanton und die betreffenden Bündner Gemeinden mit insgesamt rund 6 Millionen Franken zu entschädigen. Die Weko reduzierte die Sanktionen der neun Unternehmen deshalb um rund 3 Millionen Franken.
Im Engadin sechs Ausschreibungen betroffen
In der Untersuchung «Engadin II» deckte die Weko zehn unzulässige Wettbewerbsabreden zwischen zwei Firmen auf. Die Verstösse betrafen Ausschreibungen von je fünf Hoch- und Tiefbauprojekten im Oberengadin in den Jahren 2008 bis 2012. In einem Fall war eine weitere Firma beteiligt.
Eines der Unternehmen zeigte die Abreden selber an und kooperierte mit den Wettbewerbsbehörden. Diese Firma erhielt daher für einen Verstoss eine reduzierte Busse, bei den übrigen Verstössen wurde ihr die Busse vollständig erlassen.
Die Weko-Entscheide können ans Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.