- Knapp ein Jahr lang filmten 40 Kameras Tag und Nacht alles, was in der Badener Cordulapassage vor sich ging.
- Eine Bewilligung für diese Überwachung wurde von der Stadt Baden nie eingeholt.
- Jetzt reagiert die Aargauer Datenschützerin. Erstmals hat sie eine Verfügung erlassen.
Wer sich bis anhin in der Badener Cordulapassage an das öffentliche Klavier setzte und etwas von Bach oder Beethoven spielte, der hatte vielleicht mehr Zuschauer als gedacht. Seit der Eröffnung der Passage im letzten August wurde das Treiben in der Passage von 40 Überwachungskameras gefilmt. Sehen konnten das Videomaterial die Beamten der Stadtpolizei Baden.
Eine solche Überwachung des öffentlichen Raums ist grundsätzlich möglich, allerdings braucht es dazu eine Genehmigung der Datenschutzbeauftragten. So besagt es das kantonale Gesetz zum Datenschutz (IDAG). Gemäss der Aargauer Zeitung vom Donnerstag hat sich die Stadt Baden aber nie um eine solche Bewilligung bemüht.
Nach Angaben von Matthias Gotter, Stadtrat von Baden, lässt sich nicht mehr nachvollziehen, auf wessen Entscheid hin die Videokameras in Betrieb genommen wurden.
Datenschützerin greift durch
Nur durch Zufall wurde die kantonale Datenschützerin, Gunhilt Kersten, im März dieses Jahres auf die Überwachungsanlage in Badens Cordulapassage aufmerksam. Kersten machte die Verantwortlichen der Stadt darauf aufmerksam, dass dafür eine Bewilligung notwendig ist. Mehrere Mails und eine Empfehlung von Kersten blieben aber unbeantwortet.
Nun greift die kantonale Datenschutzbeauftragte durch. Per Verfügung hat sie die Stadt aufgefordert, die Überwachungskameras in der Cordulapassage abzuschalten. Es ist das erste Mal, dass die Datenschützerin auf dieses Rechtsmittel zurückgreift, bestätigt die Aargauer Datenschutzstelle auf Anfrage von SRF.
Und die Verfügung zeigt Wirkung. Seit vorletzter Woche sind die Videokameras in der Passage abgestellt. Baden will nun den rechtmässigen Weg gehen, um die Überwachungskameras unter dem Schulhausplatz wieder einschalten zu können.