Zum Inhalt springen
Eine Frau greift in ein Regal voller Akten.
Legende: Geregelt werden muss nun unter anderem für welche Beschlüsse oder Protokolle das Prinzip genau gelten soll. Keystone (Symbolbild)

Im zweiten Anlauf Akten der Stadtluzerner Verwaltung werden zugänglich

Das Stadtparlament beschliesst, das Öffentlichkeitsprinzip einzuführen. Noch sind die Details offen.

Anders als in der Vergangenheit gab es am Donnerstag im Parlament keine langen Diskussionen über die Vorlage. Denn über alle Parteien hinweg war man sich einig: Transparenz schafft Vertrauen.

Und Vertrauen sei nötig, sagte der Grüne Christian Hochstrasser: «Es gibt Leute, die gegenüber dem Staat ziemlich skeptisch sind. Das ist häufig damit verbunden, dass man nicht genau weiss, warum Dinge sind, wie sie sind.»

Ein «altes» Anliegen

Bereits vor zwei Jahren hatten die Grünen gefordert, die Stadt solle das Öffentlichkeitsprinzip einführen. Damals scheiterte das Anliegen aber am bürgerlichen Widerstand.

Doch jetzt ist niemand mehr dagegen. Das hat einerseits damit zu tun, dass das letzte Mal gleichzeitig gefordert worden war, einen Öffentlichkeits-Beauftragten einzustellen. Andererseits sei das Anliegen nun konkreter, sagte Miriam Fries von der CVP am Donnerstag im Stadtparlament: «Der Stadtrat hat gewisse Vorstellungen von der Umsetzung. Die soll pragmatisch sein. Beispielsweise braucht es ein schriftliches Gesuch, um an amtliche Informationen zu kommen. Das erscheint uns sinnvoll.»

Von Vorarbeit profitieren

Die definitiven Details der Umsetzung sind jedoch noch offen, das Parlament hat am Donnerstag erst im Grundsatz dem Öffentlichkeitsprinzip zugestimmt. Nun muss die Stadtregierung einen Vorschlag ausarbeiten, wie und für welche Beschlüsse oder Protokolle das Prinzip genau gelten soll. Oder auch, wie der Persönlichkeitsschutz gewährleistet werden kann.

Ein neues Konzept erfinden muss die Stadtregierung jedoch nicht. Denn die Luzerner Kantonsregierung hat bereits einen Vorschlag ausgearbeitet. Dieser wurde dann aber vom Parlament abgelehnt.

Das Öffentlichkeitsprinzip gilt bereits beim Bund und in vielen Kantonen, darunter in Uri, Schwyz und Zug.

Meistgelesene Artikel