Im Immobilien-Fall Bad Rans hat das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland die beiden Hauptangeklagten zu Freiheitsstrafen von fünf und dreieinhalb Jahren verurteilt. Sie sollen im grossen Stil illegale Honorare kassiert haben.
Das Gericht sprach den 74-jährigen Unternehmer und den 67-jährigen Architekten der ungetreuen Geschäftsbesorgung, der Misswirtschaft und weiterer Tatbestände schuldig, wie es am Freitag in Mels SG bekanntgab. Vier weitere Beteiligte wurden zu bedingten Freiheits- oder Geldstrafen verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Gericht folgte in der Mehrheit der Anklagepunkte der Staatsanwaltschaft, wie der Gerichtspräsident erklärte. In einzelnen Punkten gab es Freisprüche nach dem Motto «im Zweifel für den Angeklagten». Die Anklage hatte für die beiden Hauptbeschuldigten Freiheitsstrafen von sechs und vier Jahren beantragt.