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Immobilienpleite Bad Rans Freiheitsstrafen für Drahtzieher

Im Immobilien-Fall Bad Rans hat das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland die beiden Hauptangeklagten zu Freiheitsstrafen von fünf und dreieinhalb Jahren verurteilt. Sie sollen im grossen Stil illegale Honorare kassiert haben.

Das Gericht sprach den 74-jährigen Unternehmer und den 67-jährigen Architekten der ungetreuen Geschäftsbesorgung, der Misswirtschaft und weiterer Tatbestände schuldig, wie es am Freitag in Mels SG bekanntgab. Vier weitere Beteiligte wurden zu bedingten Freiheits- oder Geldstrafen verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Das Gericht folgte in der Mehrheit der Anklagepunkte der Staatsanwaltschaft, wie der Gerichtspräsident erklärte. In einzelnen Punkten gab es Freisprüche nach dem Motto «im Zweifel für den Angeklagten». Die Anklage hatte für die beiden Hauptbeschuldigten Freiheitsstrafen von sechs und vier Jahren beantragt.

«Promotionshonorare»

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Im Fall der Genossenschaft Bad Rans sollen die Beschudigten 6,2 Millionen Franken als «Promotionshonorare« eingestrichen haben. Die Verwaltungsräte sollen sich zudem ein «Verkaufshonorar» von 1,5 Millionen Franken zugeschanzt haben. Diese Auszahlungen seien offensichtlich viel zu hoch gewesen, fand das Gericht.

Die Verteidiger hatten für vier der Angeklagten Freisprüche und für die beiden übrigen Teilfreisprüche gefordert. Darauf ging das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland nicht ein. Die Verhandlung, die über mehrere Tage ging, fand aus Platzgründen im Feuerwehrdepot in Mels statt.

Die Forderungen der Geschädigten verwies das Gericht auf den Zivilweg. Im umfangreichen Fall um dubiose Immobiliengeschäfte sollen später noch zwei weitere Personen vor Gericht kommen: Ein Geschäftsmann wurde in der Dominikanischen Republik verhaftet und an die Schweiz ausgeliefert. Ein weiterer Beteiligter fehlte in Mels krankheitshalber.

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