Vor zwei Wochen präsentierte die Baselbieter Bildungsdirektorin Monica Gschwind den Entwurf für ein neues Gesetz. Mit diesem Gesetz sollen ausländische Schülerinnen und Schüler dazu verpflichtet werden, hiesige Werte zu akzeptieren. Bei Problemen sollen die Lehrerinnen und Lehrer das Migrationsamt kontaktieren.
Hintergrund dieses Gesetzes ist der Fall von zwei muslimischen Schülern in Therwil, die sich weigerten, ihrer Lehrerin die Hand zu schütteln.
Zu viele Fragezeichen
Das Gesetz solle den Lehrern bei ähnlichen Fällen helfen, begründete die Bildungsdirektorin ihren Vorschlag. Nun sagt aber Roger von Wartburg, Präsident des Baselbieter Lehrerinnen- und Lehrervereins: «Als Lehrer wünsche ich mir klare Handlungsgrundlagen. Und genau diese Lösung erkenne ich in den vorliegenden Entwürfen nicht.» Zu viele Fragen blieben seiner Meinung nach offen.
Ein Beispiel: Das neue Gesetz verpflichtet die Lehrer, das Migrationsamt einzuschalten, wenn es bei einem Schüler Integrationsprobleme gibt. Dies sei jedoch nicht möglich, wenn beispielsweise ein muslimisches Kind mit Schweizer Pass sich weigere, der Lehrperson die Hand zu schütteln.
Meldung an Behörden sei nur in Extremfällen angebracht
Die Aufforderung, bei disziplinarischen Probleme das Migrationsamt einzuschalten, findet von Wartburg problematisch. «Das finde ich nur in Extremfällen angebracht, zum Beispiel, wenn ich bei einem Jugendlichen erkenne, dass er sich radikalisiert».
Roger von Wartburg fragt sich daher, ob es überhaupt ein neues Gesetz brauche. Oder ob es nicht reichen würde, den Lehrerinnen und Lehrern klare Handlungsanweisungen zu geben.
(Regionaljournal Basel, 17:30 Uhr)