Der Regierungsrat soll die Rechtsgrundlagen so anpassen, dass Gemeinden auf kommunaler Ebene das Ausländerstimmrecht einführen können.
Das Ausländerstimmrecht soll für «volljährige niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer (Ausweis C)» gelten, heisst es im Volksauftrag. Ausländerinnen und Ausländer könnten somit in den Gemeinden an Abstimmungen und Wahlen teilnehmen - und sie können sich auch in Ämter in der Gemeinde wählen lassen.
Im Kanton Solothurn sind bereits mehrere Versuche, das Ausländerstimmrecht einzuführen, gescheitert (siehe Kasten). Der aktuelle Volksauftrag ist der erste Vorstoss zum Thema seit der Abstimmung von 2005.
Regierung sieht Vorteile
Die Regierung nimmt den Volksauftrag wohlwollend entgegen. Sie betont in ihrer Antwort darauf, dass «niedergelassene» Ausländer solche seien, «die seit Jahren in einer Solothurner Gemeinde leben oder gar hier geboren wurden».
Diesen Ausländern das Ausländerstimmrecht zu erteilen, hätte folgende Vorteile, findet die Regierung:
- Es biete den Einwohnergemeinden Chancen, Ausländerinnen und Ausländer in die politische Verantwortung zu integrieren.
- Zudem würden die Ausländerinnen und Ausländer den Kandidatenkreis bei kommunalen Wahlen erweitern. Gemeinden hätten also eine grössere Auswahl für die Besetzung von politischen Ämtern.
Der Volksauftrag wird nun im Kantonsrat beraten. Sollte er anschliessend tatsächlich umgesetzt werden, wäre es jeder Gemeinde selbst überlassen, das Ausländerstimmrecht einzuführen. Es sei nicht so, «dass allen Ausländerinnen und Ausländern in den Einwohnergemeinden generell das Stimmrecht gewährt wird», hält die Solothurner Regierung fest.