Das dänische Parlament hat neue Bestimmungen im Asylrecht gebilligt. Endgültig verabschiedet werden sollen diese am 26. Januar.
Das neue Gesetz eröffnet unter anderem die Möglichkeit, das Gepäck von Flüchtlingen zu durchsuchen und Wertsachen oder Bargeld ab einem Wert von 10'000 Kronen (1466 Franken) einzuziehen, um damit Unterbringung und Verpflegung der Asylsuchenden zu finanzieren.
Ausgenommen sind Eheringe oder andere Gegenstände von persönlichem Wert. Zudem werden die Vorschriften für den Familiennachzug verschärft, die Gültigkeitsdauer von vorläufigen Aufenthaltsgenehmigungen wird verkürzt.
Verletzung der Menschenrechtskonvention
International haben die Pläne in den vergangenen Wochen für Empörung gesorgt. Das Flüchtlingshochkommissariat der Vereinten Nationen warnte, mit dem Gesetz würden Angst und Fremdenfeindlichkeit geschürt. Der Europarat sieht in den verschärften Regeln eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Die liberal-konservative Regierung von Ministerpräsident Lars Løkke Rasmussen zeigte sich davon jedoch wenig beeindruckt. Sie argumentiert, der steigende Zuzug von Flüchtlingen überfordere das Land.