Die USA setzen auf den Ausbau ihrer Kampfdrohnen: Statt bemannte Kampfflugzeuge sollen in Zukunft vermehrt unbemannte, bewaffnete Drohnen zum Einsatz kommen. Dies werde auch dann geschehen, wenn ein anderer als John Brennann neuer CIA-Chef werde, ist Fredy Gsteiger überzeugt. Er ist diplomatischer Korrespondent von SRF.
«Die Entwicklung geht ganz klar in Richtung Ersatz der klassischen Luftwaffe mit bemannten Kampfflugzeugen durch Drohnen», sagt Gsteiger. Bereits heute besässen die USA tausende von Aufklärungs- und Kampfdrohnen. Auch würden dort inzwischen mehr Drohnen-Piloten ausgebildet als klassische Kampfpiloten.
Dies werde sich weiter verstärken: Bis 2047 wollen die USA hunderte Milliarden Dollar in die Weiterentwicklung der Drohnen stecken, so Gsteiger weiter.
Keine eigenen Piloten in Gefahr bringen
Die Gründe dafür seien vielfältig: Die Kampfdrohnen seien technisch genauso effizient wie konventionelle Kampfflugzeuge. Die Bildqualität von Aufklärungs- oder die Treffsicherheit von Kampfdrohnen stünden jener von Kampfflugzeugen in nichts nach. Und dies noch bei geringeren Kosten und grösserem Einsatzraum. Den grössten Vorteil für die USA sieht Gsteiger allerdings darin, dass sich keine eigenen Piloten in Gefahr begeben müssen.
Nicht überzeugt ist der diplomatische Korrespondent von der Effektivität der Kampfdrohnen bei der Bekämpfung des Terrorismus: Zwar würden immer wieder Erfolge aus Pakistan, Afghanistan oder Jemen gemeldet. Doch für jeden getöteten Terroristen, rücke ein neuer Mann nach. «Offensichtlich tragen die Drohnen zu einer nachhaltigen Lösung des al-Kaida- und Terror-Problems nicht bei», so sein Fazit.
Drohnen könnten leichtfertiger eingesetzt werden
Drohnen-Gegner kritisieren: Der Einsatz von ferngesteuertn Fluggeräten ist völkerrechtswidrig. Gsteiger hält fest, dass die Drohne als Waffe «an sich nicht völkerrechtswidrig» sei. Denn völkerrechtswirdrig seien auch ein Panzer oder eine Fregatte nicht.
Die Problematik der Kampfdrohnen zeige sich einerseits auf einer ethischen Ebene: Weil man keine eigenen Leben riskieren müsse, setze man Kampfdrohnen «viel leichter und womöglich auch leichtfertiger» ein als Kampfflugzeuge. Andererseits kollidiere der Einsatz in Nicht-Kriegsgebieten – wie etwa in Jemen oder Pakistan – tatsächlich mit dem Völkerrecht.
Das ganz grosse Problem stelle aber die Definition eines Kampfdrohnen-Einsatzes dar. Gsteiger formuliert es so: «Darf man sie nur dann gezielt gegen Menschen einsetzen, wenn diese unmittelbar einen Terroranschlag planen? – Oder setzt man sie auch ein, wenn jemand Anschläge initiiert oder Drahtzieher ist?» Dies sei ein weites Definitionsfeld, welches viel Raum für Interpretationen offen lasse.
Problematische Entscheidgewalt des Präsidenten
Die USA und deren Präsident hätten sich bislang einen eher grosszügigen Rahmen für Kampfdrohnen-Einsätze gegeben. Angegriffen würden etwa mutmassliche al-Kaida-Mitglieder, die eine gewisse Rolle in der Hierarchie der Organisation spielten. Auch wenn durch die US-Attacke aus der Luft nicht unmittelbar ein Attentat verhindert werde.
Die Tatsache, dass Präsident Obama jeden Raketeneinsatz persönlich absegne, gebe den Einsätzen zwar eine gewisse Legitimität, weil Obama der Oberbefehlshaber der USA sei. Doch die Entscheidung könne kaum seriös sein, da sich der Präsident aus Zeitgründen nicht wirklich vertieft mit dem Einzelfall auseinandersetzen könne.
«Die Erteilung des Einsatzbefehls hat so etwas wie in einer Diktatur die Begnadigung oder die Vollstreckung eines Todesurteils durch den Präsidenten an sich», sagt Fredy Gsteiger. Das sei sehr problematisch, so der diplomatische Korrespondent von SRF.