Auch das Oberlandesgericht Köln hat die Beschwerde des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan gegen einen Beschluss des Kölner Landgerichts zurückgewiesen.
Erdogan hatte vor dem Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen den Vorstandsvorsitzenden des Springer-Verlags, Mathias Döpfner, beantragt.
Springer-Chef Döpfner hatte auf der Zeitung «Welt» online seine Solidarität mit Jan Böhmermanns «Schmähgedicht» bekundet und in einem «PS» erklärt, er wolle sich den Formulierungen und Schmähungen «voll und ganz anschliessen».
Kann Erdogan den Fall weiterziehen?
Wie das Landgericht bewertet auch das Oberlandgericht den «offenen Brief» von Döpfner als «eine von Artikel 5 des Grundgesetzes geschützte zulässige Meinungsäusserung».
Gegen diesen Beschluss kann Erdogan noch eine Verfassungsbeschwerde einreichen.
Selbstverständlich bereue ich nichts.
Böhmermann hatte Erdogan in Vulgärsprache beleidigt, um nach eigenen Worten die Grenzen dessen aufzuzeigen, was in Deutschland als Satire erlaubt sei und was nicht. Die türkische Regierung forderte daraufhin ein Strafverfahren gegen Böhmermann nach Paragraf 103, der die Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter unter Strafe stellt.
Der Springer-Chef stärkte in einem offenen Brief Böhmermann den Rücken und verteidigte die Kunst- und Satirefreiheit. «Ich finde Ihr Gedicht gelungen. Ich habe laut gelacht», schrieb Döpfner im April.
Der Medienmanager fügte hinzu, er wolle sich Böhmermanns «Formulierungen und Schmähungen inhaltlich voll und ganz anschliessen und sie mir in jeder juristischen Form zu eigen machen».
Vor kurzem bekräftigte Döpfner: «Selbstverständlich bereue ich nichts. Ich stehe zu jedem Wort und jedem Komma, das ich in meinem Brief an Herrn Böhmermann geschrieben habe.»