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Syrien muss seine Chemiewaffen abrüsten – darauf haben sich die USA und Russland in Genf geeinigt. Das Ziel: Bis spätestens Mitte 2014 sollen die Waffen dann ausserhalb des Landes zerstört werden. Zudem sollen Inspekteure spätestens Mitte November mit ihrer Kontrolltätigkeit und der Vorbereitung für den Abtransport der Waffen beginnen. Einen Monat zuvor soll Syrien der internationalen Chemiewaffenkonvention beitreten.
International wurde der Abrüstungsplan begrüsst. Unzufrieden zeigt sich hingegen die syrische Opposition.
Ein Führer der oppositionellen Freien Syrischen Armee sagte, diese Initiative ziele nur darauf ab, Zeit zu gewinnen. Ähnliche Stimmen gab es auch in den USA. Mächtige US-Senatoren nannten die Verständigung ohne Resolution nach Kapitel VII bedeutungslos. Stand der Dinge: Hält sich das syrische Regime nicht an die Vereinbarungen, folgt nicht zwingend ein Militärschlag, ausgelöst durch eine UNO-Resolution.
Militärschlag immer noch Option für USA
Ganz vom Tisch ist ein Militärschlag gegen Syrien noch nicht. US-Präsident Barack Obama nannte die Genfer Einigung zwar einen «wichtigen konkreten Schritt», drohte aber erneut mit einem Eingreifen, sollte Syrien die Zusammenarbeit verweigern.
Auch US-Aussenminister Kerry betonte: «Es gibt keinen Raum für Spielchen oder Vermeidung, es kann nur die volle Befolgung durch das Assad-Regime geben.» Sein Kollege Lawrow fügte hinzu, dass nach der grundsätzlichen Einigung von Genf noch etliche Einzelheiten zu klären seien. Dazu gehöre etwa eine Resolution des UN-Sicherheitsrates.
Westen begrüsst Einigung
UN-Generalsekretär Ban Ki Moon, Nato-Generalsekretär Anders Fogh Rasmussen, Bundeskanzlerin Angela Merkel und Grossbritanniens Aussenminister William Hague begrüssten die Genfer Verständigung. Die EU-Aussenbeauftragte Catherine Ashton appellierte an den Sicherheitsrat, sich rasch auf eine Resolution zu einigen, die dem Verfahren weitere Autorität verleihe.
Offen blieb, unter welchen Umständen auch die Russen bereit sein könnten, einem militärischen Eingreifen in Syrien zuzustimmen. Sollten die Experten feststellen, dass Syrien sich nicht an die Auflagen zur Kontrolle halte, «sollte der UN-Sicherheitsrat Massnahmen nach Kapitel VII der UN-Charta verhängen», heisst es in der Genfer Rahmenvereinbarung. Eine Anwendung dieses Kapitels würde militärische Massnahmen völkerrechtlich rechtfertigen. Jedoch bedeute diese Formulierung keinen Automatismus, hiess es in der russischen Delegation.