Hier die wichtigsten Vereinbarungen zum Welt-Klimaabkommen, das als das «Paris Agreement» bezeichnet bezeichnet wird.
- Erderwärmung auf unter zwei Grad, möglichst sogar auf nur 1,5 Grad begrenzen im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter.
- 100 Milliarden Dollar pro Jahr ab 2020 für Entwicklungsländer als Hilfe zur Reduzierung ihrer Treibhausgasemissionen und der Überwindung der Folgen des Klimawandels.
- Anstieg der Treibhausgas-Emissionen schnellstens stoppen.
- Abkehr von fossilen Brennstoffen: Ab 2050 Gleichgewicht zwischen Ausstoss von Treibhausgasen und der natürlicher Absorption (Meere und Wälder).
- 2023 erste globale Überprüfung, ob Staaten ihre Verpflichtungen einhalten.
- Neben der Verpflichtung der Industrieländer sollen auch Schwellenländer mit Potenzial mehr für den Klimaschutz tun.
Das langfristige Ziel
Dokumentation
In dem 31-seitigen Abkommen setzt sich die Staatengemeinschaft das Ziel, die Erderwärmung deutlich unter zwei Grad im Vergleich zur vorindustriellen Zeit zu halten. Und die Bemühungen sollten fortgesetzt werden, den Temperaturanstieg bei 1,5 Grad zu begrenzen. Dies ist ein Schritt auf die besonders betroffenen Staaten zu, zum Beispiel kleine Inseln. Für diese hätte schon eine Erwärmung um zwei Grad katastrophale Folgen.
Weltweit solle so rasch als möglich ein Höhepunkt und dann eine schnelle Senkung der klimaschädlichen Treibhausgasemissionen erreicht werden. Entwicklungsländern wird dafür mehr Zeit eingeräumt. Jahreszahlen sind nicht festgelegt.
In der zweiten Jahrhunderthälfte soll dann ein Gleichgewicht erreicht werden zwischen noch ausgestossenen Treibhausgasen und deren Bindung, etwa durch Wälder. Mit dieser Null-Netto-Treibhausgasemission wären fossile Energieträger dann kaum noch nutzbar.
Mittel zur Senkung der Treibhausgasemissionen
Vorgaben zur Senkung der Treibhausgasemissionen waren kein direkter Verhandlungsgegenstand der Klimakonferenz, da 185 der beteiligten 195 Staaten hierfür bereits im Vorfeld nationale Pläne vorwiegend für die Zeit von 2020 bis 2030 eingereicht hatten.
Allerdings reichen diese nicht aus, um die Erderwärmung auf zwei Grad zu begrenzen, sondern bestenfalls auf 2,7 bis 3 Grad. Daher sollen die Umsetzung des Abkommens und Fortschritte beim Klimaschutz insgesamt mit Blick auf die darin genannten Ziele in einem Fünf-Jahres-Rhythmus überprüft werden.
Beginn der Revision
Die erste globale Bestandsaufnahme und Überprüfung soll dem Abkommen zufolge 2023 stattfinden. In einer ergänzenden Entschliessung ist allerdings zudem eine informelle Bewertung der Emissionsziele 2018 vorgesehen, die Vorlage erster nachgebesserter Pläne bis 2020. Verwiesen wird dabei auf die wissenschaftlichen Erkenntnisse des Weltklimarats IPCC.
Finanzierung von Klimaschutz und Anpassung
Bestehende finanzielle Zusagen werden bekräftigt. Dabei geht es vor allem um das Versprechen der Industriestaaten, ärmeren Ländern ab 2020 jährlich 100 Milliarden Dollar für Klimaschutz und Anpassung an Klimafolgen zur Verfügung zu stellen. Ausdrücklich genannt wird diese Summe allerdings nur in der ergänzenden Entschliessung, ebenso wie die Absicht, bis 2025 eine neue, höhere Summe festzulegen. Im Abkommen werden auch Nicht-Industriestaaten aufgerufen, freiwillig zusätzliche Beiträge zu leisten.
Im Hintergrund steht die Forderung von Entwicklungs- und Schwellenländern nach einer strikten «Differenzierung», wonach Pflichten nur Industriestaaten zugewiesen werden, wegen deren historischer Verantwortung für Emissionen. Letztere wollen diese strikte Zweiteilung überwinden.
Industriestaaten sollen ärmere Länder ferner bei der Anpassung an Klimafolgen unterstützen, auch durch Technologietransfer und den Aufbau entsprechender Fähigkeiten.
Entschädigung für Verlust und Schäden
Viele Entwicklungsländer und mit ihnen Nichtregierungsorganisationen (NGO) forderten im Vorfeld der Konferenz vehement Zahlungen der Industriestaaten als Entschädigung für bereits eingetretene Klimaschäden (loss and damage). Im Vertragstext wird dieses Problem anerkannt. Es soll weiter an Wegen gearbeitet werden, diesem zu begegnen. Ein wichtiger Punkt ist dabei die Schadensvermeidung durch Vorsorgemassnahmen. Konkrete Zusagen gibt es dazu sonst nicht. Besonders die USA fürchten Klagen wegen Klimaschäden.
Wann tritt das Abkommen in Kraft?
Das Abkommen wird ab 22. April 2016 im UNO-Hauptquartier in New York während einem Jahr zur Unterzeichnung aufliegen. Nach Ablauf dieses Jahres beginnt der Ratifizierungsprozess. Das Abkommen tritt in Kraft, wenn mindestens 55 Staaten ratifiziert haben und die Länder mindestens 55 Prozent des globalen Treibhausgasausstosses ausmachen.
Das Abkommen selber ist rechtlich bindend, nicht jedoch die nationalen Zusagen zum CO2-Ausstoss oder zu finanziellen Beiträgen. Ein Sanktionsmechanismus bei Vertragsverletzungen ist nicht vorgesehen. Die Staatengemeinschaft setzt darauf, dass mit regelmässiger Veröffentlichung des Erreichten und Nicht-Erreichten die Sünder international am Pranger stehen und so zur Besserung getrieben werden.