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Umverteilung von Flüchtlingen EU eröffnet Verfahren gegen Ungarn, Polen und Tschechien

  • Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen, Ungarn und Tschechien eröffnet, weil sie keine Flüchtlinge aufnehmen wollen.
  • Die drei Länder hätten nicht die notwendigen Schritte zur Einhaltung ihrer Verpflichtungen gegenüber Griechenland, Italien und anderen Mitgliedsländern unternommen, teilte die Brüsseler Behörde mit.
  • Dieses rechtliche Vorgehen gegen die drei Länder kann zu Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof und empfindlichen Geldbussen führen.
  • Trotz entsprechender wiederholter Aufforderungen hätten die drei osteuropäischen Staaten nicht reagiert, erklärte die Brüsseler Behörde in Strassburg.

Die EU-Staaten hatten im September 2015 die Umverteilung von bis zu 120'000 Flüchtlingen aus Italien und Griechenland beschlossen. Dies sollte die beiden Hauptankunftsländer für Bootsflüchtlinge entlasten. «Wir können und wollen die Mitgliedsstaaten an den Aussengrenzen nicht allein lassen», erklärte EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos. Er hoffe, dass die drei Regierungen ihre Entscheidungen überdenken würden.

Bei der Aufnahme der Flüchtlinge hätten die Staaten keine Wahl, sagte Avramopoulos. «Es ist eine rechtliche Entscheidung, mit rechtlichen Verpflichtungen, auf die man sich gemeinsam geeinigt hat.»

Alle beharren auf Ihren Meinungen

Ungarn und die Slowakei haben dagegen vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg geklagt, ein Urteil wird im Herbst erwartet. Er sei «zuversichtlich», dass Brüssel in dem Fall Recht bekomme, sagte Avramopoulos.

Tschechien machte noch vor der offiziellen Bekanntgabe deutlich, dass es künftig keine Flüchtlinge auf Grundlage des EU-Beschlusses aufnehmen will.

Polen fürchtet eine Teilung der EU. «Die Entscheidung der Europäischen Kommission kann uns von der Ausarbeitung des notwendigen politischen Kompromisses bei der Flüchtlingspolitik entfernen», sagte Polens Vize-Aussenminister Konrad Szymanski. Polen sei bereit, seine Sache vor dem Europäischen Gerichtshof zu verteidigen.

Umverteilung läuft innerhalb der restlichen EU

Die EU-Kommission handelt mit der Einleitung der Verfahren nun noch vor Ablauf der Zwei-Jahres-Pflicht im September, die die Staaten sich selbst für die Umverteilung gesetzt hatten.

Nachdem die Umverteilung innerhalb Europas lange nur äusserst schleppend vorankam, zeigte sich Avramopoulos nun zufrieden mit dem Tempo, das im laufenden Jahr deutlich angezogen habe. Mittlerweile seien 20'869 Migranten aus Italien und Griechenland von anderen europäischen Staaten aufgenommen worden. Es sei immer noch möglich bis September alle noch in Frage kommenden Migranten umzuverteilen, so Avramopoulos. Das sind laut EU-Kommission etwa 13'000 Personen, wobei in Italien eine unbekannte Zahl noch nicht registrierter Flüchtlinge hinzukommt.

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