Die islamische Widerstandsbewegung Hamas feiert einen Sieg. Errungen wurde der Erfolg nicht im Kampf, sondern vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Der EuGH entschied in erster Instanz, dass die EU bei der Einstufung der Hamas als Terrororganisationen Verfahrensfehler begangen habe. Hintergrund für das Verfahren ist eine Klage der Hamas gegen das Einfrieren von Bankkonten der radikal-islamischen Palästinenserorganisation durch die EU.
Um erlassene Sanktionen wie das Einfrieren von Geldmitteln aufrechtzuerhalten, muss die EU nun innerhalb von drei Monaten die Fehler beheben oder Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.
Kampf gegen Israel
Der EuGH stellte in der Begründung fest, dass die Nennung der Hamas auf der Terrorliste nicht auf Tatsachen gestützt sei, sondern auf Zurechnung von Fakten beruhe, die der Presse und dem Internet entnommen seien. Die Gelder der im Gazastreifen regierenden Hamas bleiben jedoch vorerst eingefroren, um «die Wirksamkeit etwaiger künftiger Massnahmen» zu gewährleisten, heisst es.
Das Gericht betonte, seine Entscheidung äussere sich nicht wesentlich zu der Frage, ob die Hamas tatsächlich eine terroristische Organisation sei.
Der militärische Arm der Hamas steht seit 2001 auf der EU-Terrorliste, seit 2003 auch der politische Teil der Organisation. Die radikal-islamische Hamas kontrolliert seit 2007 den Gazastreifen und ist seit jeher für die Beseitigung des israelischen Staates mit terroristischen Mitteln.