Das Wichtigste in Kürze
- Gegen Geheimdienstchefs in Syrien haben Überlebende aus Foltergefängnissen in Deutschland Strafanzeigen gestellt.
- Die Ermittlungen könnten eines Tages vor einem möglichen Syrien-Tribunal genutzt werden.
- Berichte von sexueller Nötigung, unmenschlichen Haftbedingungen und teilweise extrem grausamen Foltermethoden.
Sieben Überlebende aus Foltergefängnissen in Syrien haben beim deutschen Generalbundesanwalt Strafanzeige gegen sechs Geheimdienstchefs und weitere hochrangige Tatverdächtige gestellt.
Da es sich um Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit handele, könne gegen die mutmasslichen Täter auch in Deutschland ermittelt werden, sagte Wolfgang Kaleck vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), das die Anzeige gemeinsam mit den Betroffenen und zwei syrischen Menschenrechtsanwälten formuliert hat.
Material für Syrien-Tribunal
Sie wollen, dass der Generalbundesanwalt Ermittlungen einleitet, und dass in einer nächsten Stufe Haftbefehle erlassen werden. Ausserdem könnten die Ermittlungen eines Tages vor einem möglichen Syrien-Tribunal genutzt werden, hiess es. «Für die in Deutschland lebenden Flüchtlinge ist es wichtig, zu sehen, dass sie hier nicht nur Sicherheit und Essen bekommen, sondern auch Gerechtigkeit», sagte der syrische Anwalt Mazen Darwish.
«Die Folter in Syrien, das sind keine einzelnen Exzesse, das ist eine jahrelang eingeübte Praxis», erklärte Kaleck.
Sexuelle Nötigung und Grausamkeiten
Die Anzeige beschränkt sich auf drei Haftanstalten des Militärgeheimdienstes in der Hauptstadt Damaskus. Die darin als Zeugen aufgeführten Betroffenen, die heute in Deutschland leben, berichten von sexueller Nötigung, unmenschlichen Haftbedingungen und teilweise extrem grausamen Foltermethoden.
Einem von ihnen wurde die Haut mit scharfen Reinigungsmitteln verätzt. Anderen wurde gegen die Genitalien getreten oder sie wurden gezwungen, stundenlang zu stehen bis sie das Bewusstsein verloren.