Nach dem Zugunglück von Bad Aibling prüft die Staatsanwaltschaft in Bayern auch Fehler beim Absetzen des Funknotrufes an die Lokomotivführer der beiden Züge. Eine Fehlbedienung sei Gegenstand der Ermittlungen und der Begutachtung durch den Sachverständigen, teilte die Anklagebehörde in Traunstein mit.
Anhaltspunkte für rein technische Ursachen bei Gleis- oder Signalanlagen oder in den beiden zusammengestossenen Zügen hätten sich nicht ergeben. «Deshalb steht nach wie vor menschliches Versagen etwa des zuständigen Fahrdienstleisters im Mittelpunkt der Ermittlungen», teilte die Behörde mit.
Doppeltes menschliches Versagen?
Es gelte insbesondere zu klären, warum und unter welchen Umständen beide Züge auf der eingleisigen Strecke frei Fahrt angezeigt bekommen haben und warum das Unglück nach der folgenschweren Fehlentscheidung nicht mehr vermieden werden konnte.
Die «Bild»-Zeitung zitierte am Montagabend Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU), der von einer «ganz besonders tragischen Verkettung von gleich zwei Fehlleistungen» sprach. Das Unglück sei auf einen doppelten Irrtum des Fahrdienstleiters zurückzuführen. Nachdem er die eingleisige Strecke für zwei Züge gleichzeitig freigegeben hatte und danach den Irrtum bemerkte, habe er einen Warn-Funkspruch an die beiden Lokführer schicken wollen.
Dabei habe er eine falsche Taste gedrückt und anstelle der Lokführer die Fahrdienstleiter in der näheren Umgebung alarmiert. Nach Aussage von Herrmann schickte der Fahrdienstleiter anschliessend einen zweiten Funkspruch an die Lokführer. «Diesmal drückte er die richtige Taste, aber da war es schon zu spät», so Herrmann in der «Bild»-Zeitung.
Das Bahnunglück in Oberbayern ist eines der schwersten in der Geschichte Deutschlands. Zwei «Meridian»-Nahverkehrszüge der Bayerischen Oberlandbahn (BOB) prallten auf der eingleisigen Strecke zwischen Holzkirchen und Rosenheim mit hoher Geschwindigkeit frontal ineinander. Elf Menschen kamen ums Leben und mehr als 80 Passagiere wurden verletzt, viele von ihnen schwer.