Das italienische Verfassungsgericht hat einen Antrag Silvio Berlusconis zu seinem Mediaset-Prozess verworfen. Damit ist der Weg frei zu einem abschliessenden Urteil.
Die Anwälte des Ex-Regierungschefs hatten die Beschwerde eingereicht. Grund: Die Mailänder Richter hatten 2010 eine politische Unabkömmlichkeit des damaligen Ministerpräsidenten nicht als Hinderungsgrund anerkannt .
Hätte das Verfassungsgericht der Beschwerde stattgegeben und wegen eines Verfahrensfehlers einer Neuauflage des Mediaset-Prozesses um Steuerbetrug den Weg geebnet, wären Berlusconis Chancen gestiegen, von der Mitte 2014 einsetzenden Verjährung des Falls zu profitieren.
Gefängnis droht
Berlusconi war im Mai in zweiter Instanz schuldig gesprochen worden. Ein Mailänder Gericht bestätigte die Verurteilung in erster Instanz zu vier Jahren Haft. Der 76-Jährige darf ausserdem fünf Jahre lang keine öffentlichen Ämter mehr ausüben – sollte das Urteil rechtskräftig werden.
Er müsste also sein Mandat als Senator aufgeben. Dies würde in den Augen seines rechten Lagers schwerer wiegen als die Haftstrafe.
Endgültige Entscheidung im November
Vor der Entscheidung des Verfassungsgerichts drohte ein enger Verbündeter Berlusconis mit einem Rücktritt von Parlamentariern der PdL-Partei. Dies für den Fall, dass Berlusconi ein Ämter-Verbot bekommen. Berlusconi könne nicht durch Entscheidungen der Justiz aus der Politik gedrängt werden, warnte Ex-Minister Maurizio Gasparri.
Ein Urteil wird in Italien allerdings erst in der dritten Instanz rechtskräftig. Berlusconis Anwälte haben vor dem Kassationsgericht Berufung gegen das Mediaset-Urteil in zweiter Instanz eingelegt.
Ihr Mandant hatte sich als unschuldig bezeichnet und ein politisches Opfer der linken Mailänder Justiz genannt. In Rom wird erwartet, dass das Kassationsgericht den Fall im November entscheidet.
Im «Ruby»-Prozess» drohen mehrere Jahre Haft
Berlusconi ist wichtiger Partner in der grossen Koalition, die den neuen Ministerpräsidenten Enrico Letta stützt. Seine Verurteilung im Mediaset-Prozess könnte die Regierung Letta in Bedrängnis bringen.
Bereits am kommenden Montag dürfte auch das erstinstanzliche Urteil in Berlusconis pikantem «Ruby»-Prozess um Amtsmissbrauch und Sex mit minderjährigen Prostituierten fallen. In diesem Fall hat die Anklage sechs Jahre Haft für den Ex-Ministerpräsidenten beantragt.