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International Polens Justizreform gefährdet Demokratie

Die polnische Regierung will das Verfassungsgericht reformieren. Die EU-Kommission hat darüber ein Prüfungsverfahren eingeleitet. Polen hat darum Rechtsexperten des Europarats um eine Bewertung gebeten und die fällt schlecht aus: Die Reform gefährdet nach ihrer Ansicht die Demokratie in Polen.

In Polen will die regierende Partei PiS ihre politische Macht im Justizbereich ausbauen. Die EU-Kommission hat dazu im Januar eine Überprüfung der begrenzten Handlungsmöglichkeiten des polnischen Verfassungsgerichts eingeleitet. Die nationalkonservative Regierung in Warschau hatte die Vorwürfe zurückgewiesen und bat den Europarat um eine Bewertung.

Venedig-Kommission Europarat

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Die Venedig-Kommission des Europarates berät Mitgliedsstaaten in verfassungsrechtlichen Fragen. Damit sollen Gesetze und Institutionen mit europäische Standards übereinstimmen. Dem Europarat gehören 47 Staaten an, darunter die Schweiz. Er ist ein Forum für den Meinungsaustausch zwischen Mitgliedern, aber keine Institution der Europäischen Union.

Rechtsexperten des Europarats in der sogenannten Venedig-Kommission sehen in der Reform des polnischen Verfassungsgerichts tatsächlich eine Gefährdung der Demokratie. Das verabschiedete Gesetz würde den Rechtsstaat gefährden, warnte die Kommission nach ihrer Beratung in Venedig.

Sie haben die Regierung Polens aufgefordert, auf eine Schwächung des Verfassungsgerichts zu verzichten. Ansonsten würden «Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit» ins Wanken gebracht.

Polens Regierung relativiert

Die Venedig-Kommission kritisiert vor allem zwei Punkte: Eine notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit für das Fällen von Urteilen und zweitens die Pflicht, Klagen chronologisch nach ihrem Eingang beim Verfassungsgericht abzuarbeiten. Kritiker sagen, dass umstrittene Gesetze dadurch erst nach Jahren zur Verhandlung kämen. Die Änderungen könnten «zu einer ernsthaften Verzögerung der Aktivität des Gerichts führen und es als Hüter der Verfassung wirkungslos machen», heisst es in der Stellungnahme.

Der polnische Europaminister Konrad Szymanski kritisierte, die Venedig-Kommission habe lediglich die «Argumentation der einen Seite wiederholt». «Ein Verfassungsproblem ist kein Match, bei dem einer gewinnt und einer verliert», sagte er in Venedig, wo er am Treffen der Kommission teilnahm.

«Ich fürchte, dass das nur die Meinung der Opposition erhärtet, die Sache mit Hilfe von Einmischung, internationalen Instrumenten und europäischen Organisationen zu regeln», sagte Szymanski. Polens Aussenminister Witold Waszczykowski spielte die Auswirkungen herunter: «Das ist eine Meinung, kein Urteil. Das ist nicht das Ende der Welt.»

Mangelnde Gewaltentrennung

Die Regierungspartei PiS hatte das Reformgesetz verabschiedet, das die Zahl der Richter erhöht, die für ein Urteil nötig sind und änderte die Reihenfolge , in der Fälle behandelt werden sollen. Zudem werden ernannte Richter aus der Zeit der Vorgängerregierung wieder abgesetzt. Die PiS argumentiert, dies sei nötig, um «die neue Machtbalance im Land» nach ihrem Erdrutschsieg im vergangenen Jahr widerzuspiegeln.

In der EU droht Entzug der Stimmrechte

Die EU-Kommission will erst im April über den weiteren Verlauf ihres Prüfverfahrens der Justizreform im EU-Mitgliedstaat Polen entscheiden und dafür auch die Stellungnahme des Europarats auswerten. Die polnische Regierung könnte dann von der EU-Kommission offiziell aufgefordert werden, Änderungen vorzunehmen.

Das Verfahren der EU-Kommission gegen Polen ist bislang beispiellos. Es beruht auf einem erst 2014 geschaffenen Mechanismus zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten. Sollten in dem Verfahren Verstösse festgestellt werden und sich das EU-Mitgliedland weigern, die Regeln zu befolgen, droht am Ende der Entzug der Stimmrechte im Rat der Europäischen Union.

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