Im Justizpalast von Albertville in Frankreich informiert die Staatsanwaltschaft über die Ergebnisse ihrer Ermittlungen: Der bei einem Skiunfall verunfallte Michael Schumacher ist nicht zu schnell unterwegs gewesen. Aber er fuhr drei bis sechs Meter ausserhalb der markierten Piste.
Gefunden wurde Schumacher schliesslich acht Meter ausserhalb der Pistenmarkierung. Die Pistenabgrenzungen hätten den Normen entsprochen. Aber hat Schumacher die Piste mit Absicht verlassen?
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus. «Ich bin zu dem Schluss gekommen, dass er sich ganz bewusst entschieden hat, die Piste zu verlassen,» sagte Quincy vor den Medien in Albertville.
Filmmaterial nicht besonders hilfreich
Die Skier und die Ausrüstung von Michael Schumacher seien überdies bei dessen Skiunfall in sehr gutem Zustand gewesen, erklärten die Ermittler. Aber obschon die Geschwindigkeit kein entscheidendes Element gewesen ist, sei Schumachers Helm «...nicht mehr in einem Stück». Die Schale zerbarst beim Aufprall auf den Felsen.
Das Video der Helmkamera ist zwei Minuten lang. Man müsse diese Bild für Bild auswerten, betonte Staatsanwalt Quincy. Die Tonaufnahmen seien für ihn allerdings nicht verwertbar, sagte er. Man höre Ski auf Schnee.
Auch der angebliche Augenzeuge, der den Unfall gefilmt hat, ist bisher nicht bei der Polizei aufgetaucht.
Vieles muss noch geklärt werden
Auf die Frage, ob Schumacher unvorsichtig gewesen sei, indem er die markierte Piste verliess, wollten die Ermittler bei der Pressekonferenz im Justizpalast der ehemaligen Olympia-Stadt nicht antworten. Das Fahren ausserhalb der markierten Piste berge immer Gefahren. Mehrfach und unisono wiesen sie jedoch auch darauf hin, dass Schumacher offensichtlich ein sehr guter Skifahrer sei. Fahrlässigkeit könne dem Verunfallten nicht vorgeworfen werden.
Bei der Frage nach möglichen zivilrechtlichen Folgen hielt sich Quincy zurück. Man haben bisher keine Klagen erhalten, sagte er. Ob Schumacher vor seinem Sturz wie nach ersten Schilderungen einer Person aus der Gruppe, mit der er damals unterwegs war, geholfen hat oder helfen wollte, konnten die Ermittler ebenfalls nicht sagen.
Nicht ausser Lebensgefahr
Im ersten Stock des Palais de Justice Albertville drängten sich etwa zwei Dutzend Kamerateams in dem Verhandlungssaal.
Einige der Berichterstatter waren schon am Vorabend angereist, von 08.30 Uhr an konnten sie das Justizgebäude betreten. Für das Krankenhaus in Grenoble, wo Schumacher seit seinem Sturz liegt, ist dies eine Entlastung.
Tagelang hatten die Medienvertreter das Bild vom Krankenhaus mitbestimmt. Schumachers Ehefrau Corinna hatte die Medien daher am Dienstag in einem unmissverständlichen Appell zum Verlassen der Klinik aufgefordert.
Der mittlerweile 45-Jährige liegt weiterhin in Grenoble im künstlichen Koma. Er wurde bislang zweimal operiert.
Schumachers Zustand ist stabil, wird von den behandelnden Ärzten aber weiterhin als kritisch betrachtet. Er ist nach letzten Angaben weiterhin nicht ausser Lebensgefahr.