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Verschärfte Russland-Sanktionen aufgeschoben
Angesichts des weitgehend eingehaltenen Waffenstillstands in der Ukraine hat die EU den Entscheid über neue Wirtschaftssanktionen verschoben. Einige Länder wollen bei einem dauernden Waffenstillstand darüber beraten, wie die anvisierten Strafmassnahmen wieder aufgehoben werden könnten.
An einem Treffen der Botschafter der 28 EU-Staaten wurde lange diskutiert, ob die Sanktionen zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt in Kraft treten sollten. Am Abend war dann klar: Vorläufig verzichtet die EU auf eine Verschärfung. Das Paket sei aber von den nationalen Regierungen genehmigt worden, teilte EU-Ratspräsident Herman Van Rompuy mit. Die Atempause soll Russland Zeit geben zum Einlenken im Ukraine-Konlikt.
Russland hatte der EU mit scharfen Gegenmassnahmen gedroht, sollte es zu neuen Sanktionen kommen. Ministerpräsident Dimitri Medwedew deutete die Verhängung von Überflugverboten gegen westliche Fluggesellschaften an.
Verschärfung trifft auch Ölfirmen
Von den geplanten und verabschiedeten EU-Sanktionen sollen laut Diplomaten auch die russischen Ölfirmen Rosneft, Transneft und Gazprom Neft betroffen sein. Des Weiteren sieht die EU auch weiterreichende Verbote für Produkte vor, die sowohl militärisch wie zivil genutzt werden können. Davon wären drei Rüstungsfirmen betroffen.
Kontensperrungen und Einreiseverbote sollen gemäss mehreren EU-Diplomaten zudem für weitere 24 Personen gelten. Darunter sind ostukrainische Separatisten und Meinungsführer aus der russischen Politik und Wirtschaft. Details werden erst mit der Veröffentlichung der Sanktionen im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt.
EU-Länder beurteilen Situation unterschiedlich
Die Verschärfung ist in der EU nicht unumstritten. Vor allem osteuropäische Staaten sind wirtschaftlich eng mit Russland verzahnt und fürchten Nachteile durch weitere EU-Handelsverbote und Gegenreaktionen Russlands. Laut SRF-Korrespondent Sebastian Ramspeck haben sich etwa die Solwakei oder Ungarn wiederholt gegen schärfere Sanktionen ausgesprochen. Sie sind wie andere osteuropäische Staaten stark vom russischen Gas abhängig.
«Ich bin sehr besorgt über die indirekten Auswirkungen und russische Gegensanktionen», sagte auch der finnische Ministerpräsident Alexander Stubb, ohne ins Detail zu gehen.
Merkel für harte Linie
Die deutsche Kanzlerin Angela Merkel sprach sich dagegen klar für weitere Sanktionen aus. Sie müssten trotz des Waffenstillstands verschärft werden, weil Russland den Westen schon mehrfach getäuscht habe. Russland verfolge eine Strategie zur Destabilisierung der Ukraine. Deshalb müsse die EU entschlossen handeln.
Die bisherigen Sanktionen gegen Russland
EU-Sanktionen gegen Russland | – Erschwerter Zugang zu den EU-Finanzmärkten für russische Banken mit einem staatlichen Anteil von mehr als 50 Prozent. |
| – Verbot künftiger Rüstungslieferungen. |
| – Exportverbot für bestimmte
Hochtechnologiegüter (wie z.B. Verschlüsselungssysteme) an die Armee. |
| –
Ausfuhrverbot für Spezialtechnik zur Ölförderung. |
| – Einreiseverbote und
Kontensperrungen gegen insgesamt 95 Personen. |
| – Schwarze Liste von 23
Unternehmen oder Organisationen, die in der EU nicht tätig sein dürfen. |
| – In die Liste der betroffenen Personen sollen auch Verantwortliche für die Aktivitäten der Separatisten im Donezkbecken aufgenommen werden. |
US-Sanktionen gegen Russland | – Sanktionsliste von mehreren russischen Energie- und Rüstungslisten, deren Aktivität in den USA erheblich erschwert wird. |
| – Fünf von sechs Banken in russischem Staatsbesitz wird der Zugang zu mittel- und langfristiger Dollarfinanzierung für Russland erschwert. Die Banken dürfen aber weiterhin in den USA tätig sein. |
| – Neun russische Rüstungsfirmen dürfen nicht mehr auf dem US-Finanzmarkt auftreten und dürfen keine Geschäfte mit US-Bürgern machen. Darunter zählt zum Beispiel auch ein russisches Schiffsbau-Unternehmen. |
| – Eingeschränkte Importmöglichkeiten für Unternehmen aus der Ölbranche. Dies schliesst auch ein Importverbot von Technologien zur Erschliessung von Ölquellen in tiefen Gewässern vor der Arktis oder in Schiefergestein (Fracking). |
Sanktionen der Schweiz gegen Russland | – Personen und Organisationen, gegen die sich die EU-Strafmassnahmen richten, dürfen nicht mit ihren Finanzgeschäften in die Schweiz ausweichen |
| – Schweizer Finanzinstitute dürfen keine neuen Geschäftsbeziehungen mit diesen Personen eingehen. Vor dem 5. August begonnene Geschäftsbeziehungen fallen nicht unter das Verbot. Die Banken müssen lediglich die Transaktionen den Behörden melden |
| – Russischen Banken wird der Zugang zu Schweizer Finanzmärkten erschwert. |
| – Der bereits bestehende Ausfuhrstopp von Kriegsmaterial nach Russland und in die Ukraine auf besondere militärische Güter wird ausgedehnt. Davon betroffen sind etwa Drohnen oder Trainingsflugzeuge mit Aufhängevorrichtung. |
Russland-Sanktionen gegen den Westen | – Einfuhrverbot zahlreicher Lebensmittel aus dem Westen. Darunter fallen unter anderem Schweine- und Rindfleisch sowie Geflügel und Wurstwaren. Fisch, Milch, Butter und Käse dürfen ebenfalls nicht eingeführt werden. Obst und Gemüse dürfen auch nicht nach Russland exportiert werden. |
| – Russland erhöht die Einfuhren von Lebensmitteln aus Kasachstan, Weissrussland (Zollunion mit Russland) und südamerikanischen Staaten. |