Österreich hat seine Asylgesetzgebung drastisch verschärft. Im Fall eines starken Flüchtlingszustroms kann der sogenannte «Notstand» ausgerufen werden. Dann hätten Schutzsuchende kaum mehr eine Chance auf Asyl. Sie könnten an der Grenze weggewiesen werden, ohne einen Asylantrag zu stellen.
Das österreichische Parlament nahm diese umstrittene Asylrechts-Novellierung mit deutlicher Mehrheit an. Der «Notstand» wird definiert als Gefährdung der öffentlichen Ordnung und inneren Sicherheit. Ein entsprechender Beschluss der Regierung muss dann vom Parlament erneut gebilligt werden.
Eines der schärfsten Asylgesetze der EU
In diesem Fall würden nur noch Asylanträge von bestimmten Flüchtlingen angenommen. Dazu gehören Menschen, die in Österreich enge Verwandte haben, unbegleitete Minderjährige und Frauen mit Kleinkindern.
Alle anderen würden in die Nachbarländer zurückgeführt. Ein «Notstand» ist zunächst auf sechs Monate begrenzt, kann aber auf bis zu zwei Jahre verlängert werden. Die Alpenrepublik will 2016 nur noch höchsten 37'500 Asylbewerber aufnehmen. Bisher liegen 18'000 Anträge vor.
Österreich hat damit eines der härtesten Asylgesetze in der EU. Die Möglichkeit, Flüchtlingen das Stellen eines Asylantrags an der Grenze zu verwehren, gibt es EU-weit sonst nur noch in Ungarn.
Grüne: «Asylrecht wird ausgehebelt»
Die Grünen kritisierten die Novelle denn auch scharf. «Damit wird das Asylrecht komplett ausgehebelt», sagte Grünen-Chefin Eva Glawischnig. Die Rechtsstaatlichkeit werde damit ausgehöhlt. Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) rechtfertigte den Schritt. «Die Kapazitätsgrenze orientiert sich an den Österreicherinnen und Österreichern», so Sobotka.
Viele Organisationen, unter anderem das UNO-Flüchtlingshilfswerk UNHCR und die katholische Bischofskonferenz, haben sich gegen das Paket ausgesprochen. Der rechten FPÖ gehen die Massnahmen hingegen noch nicht weit genug.
Die Gesetzesänderung sieht unabhängig von einem «Notstand» ausserdem vor, dass Schutz künftig nur noch für eine Frist von drei Jahren gewährt werden soll. Danach werden die Asylgründe überprüft. Auch der Familiennachzug, speziell für subsidiär Schutzberechtigte, wird deutlich erschwert. Zudem wird die Bearbeitungszeit für Asylanträge von sechs auf 15 Monaten erhöht.