Die 122 ICC-Mitgliederstaaten haben sich darauf geeinigt, dass die physische Anwesenheit eines Angeklagten im Gerichtssaal nicht mehr zwingend ist. Neu kann er sich auch per Videoverbindung aus dem Ausland zuschalten.
«Das ist das Ergebnis eines langen Verhandlungsprozesses, der jetzt im Konsens zu einer neuen Regelung geführt hat», erklärt Thomas Börlin. Der Schweizer Botschafter in Den Haag ist Vize-Präsident der ICC-Staatengemeinschaft. Er war an den Verhandlungen letzte Nacht dabei.
Trotz des einstimmigen Entscheids: Die ebenfalls anwesenden Nicht-Regierungs-Organisationen, die dem ICC als Beobachter stets auf die Finger schauen, verliessen die Sitzung enttäuscht. Für Opfer sei es wichtig, dass ein Angeklagter im Gerichtssaal unter der Aufsicht der Richter sei, sagt Montserrat Carboni von Humans Rights Watch. Aber sie sieht auch einen positiven Punkt: Noch immer hätten die Richter das Recht, einen Angeklagten zu zwingen, im Gerichtssaal anwesend zu sein.
Untergrabung der Autorität des ICC?
Die Änderung ist vor allem einen Sieg für den kenianischen Präsidenten Uhuru Kenyatta. Er liess bei der Afrikanischen Union und beim UNO-Sicherheitsrat nichts unversucht, um den ICC zu beeinflussen, damit der Prozess gegen ihn gestoppt wird. Er und sein Vize müssen sich für die Gräueltaten nach den Wahlen Ende 2007, bei denen mehr als 1000 Menschen ihr Leben verloren, in Den Haag verantworten.
Die Drohung lag in der Luft, dass viele afrikanische Staaten dem ICC den Rücken kehren würden, wenn dieser sich nicht bewegt. Die jetzt beschlossene Regeländerung könnte also auch als eine Untergrabung der Autorität des ICC interpretiert werden.
«Ich kann es verstehen und deshalb ist es sehr wichtig, dass wir auch in Zukunft intensiv darüber sprechen. Hier sei es nicht um Kenyattas Immunität gegangen – diese sei nicht im geringsten wieder aufgebaut worden –, sondern um die Präsenz des Angeklagten vor Gericht. «Auch das Verfahren läuft voll weiter», betont Börlin.
Mehr Spielraum für Zeugenaussagen
Der Prozess gegen Kenyatta, der voraussichtlich im nächsten Februar beginnt, soll also nicht gestoppt werden. Zudem weist der Schweizer Diplomat auf die Tatsache hin, dass die ICC-Mitgliederländer gleichzeitig zusätzliche Regeln angenommen hätten, die in Zukunft mehr Spielraum für Zeugenaussagen gewähren würden.
Dies zur grossen Frustration von Kenia. Das Land machte denn auch keinen Hehl daraus, bei der nächsten Sitzung der ICC-Mitgliedstaaten darauf zu pochen, dass der Strafgerichtshof in Zukunft keine amtierenden Staatschefs mehr anklagen darf.
Damit käme das Land aber keinesfalls durch, schätzt der Vize-Präsident der ICC-Staatengemeinschaft. «Dafür müssen zwei Drittel der Staaten einer solchen Änderung zustimmen, und sieben Achtel der nationalen Parlamente müssten eine solche Einschränkung ratifizieren. Das halte ich für völlig ausgeschlossen.»