Die Tatwaffe der Marke «Ceska» wurde bereits vom Hersteller mit Schalldämpfer geliefert. Das berichtete ein ehemaliger Waffenhändler aus der Schweiz im NSU-Prozess. Die Terroristen des NSU hatten mit der Waffe in Deutschland neun Menschen ermordet.
Der 45-Jährige Schweizer hatte die Tatwaffe an einen Kunden in der Schweiz weiterverkauft. Von dort gelangte sie den Ermittlungen zufolge über Mittelsmänner zu den Angeklagten Carsten S. und Ralf Wohlleben. Diese gaben die Waffe an die mutmasslichen Terroristen weiter.
Schalldämpfer mitgeliefert
Die Aussage des Schweizers könnte den Angeklagten Carsten S. entlasten. Er hatte ausgesagt, dass er den Schalldämpfer nicht eigens bestellt habe – er sei einfach mitgeliefert worden.
Carsten S. hat nach seiner eigenen Aussage die Waffe im Auftrag Wohllebens in einem rechten Szeneladen in Jena besorgt und an die drei Untergetauchten übergeben. Hätte S. einen Schalldämpfer bestellt, könnte dies dafür sprechen, dass er zumindest hätte ahnen können, wozu die NSU-Terroristen die Waffe nutzen wollten.