Das Verwaltungsgericht in Besançon hat die Beschwerde der Roma-Familie gegen eine Rückführung in den Kosovo abgewiesen. Auch die Abschiebung der Schülerin sei rechtmässig gewesen, urteilte das Gericht.
Damit darf die neunköpfige Familie vorläufig nicht zurück nach Frankreich. Sie kann jedoch gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes rekurrieren.
Staatsanwalt: Familie hat sich nicht integriert
Zum Verhängnis war der Familie geworden, dass sie sich in Frankreich offenbar nicht integriert hatte. Laut dem Staatsanwalt sprach die Mutter kein französisch. Ausser um Hilfe zu beantragen, habe das Paar sein Zuhause nie verlassen.
Die Anwältin der Roma-Familie gab zu bedenken, dass keines der sieben Kinder im Kosovo geboren wurde. Nun müssten sie in einem fremden Land leben.
Der Vorfall hatte in Frankreich hohe Wellen geschlagen. Tausende waren gegen das rüde Vorgehen der Staatsmacht auf die Strasse gegangen.