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Foto der Blackbox, sie ist verbogen und verkohlt.
Legende: Die zweite Blackbox wurde stark in Mitleidenschaft gezogen. Dennoch konnten ihre Daten ausgewertet werden. Keystone

International Zweite Blackbox zeigt: Co-Pilot beschleunigte Maschine

Wird jetzt der Absturz in Gänze aufgeklärt? Das Puzzle der Absturz-Ermittler fügt sich mehr und mehr zusammen: Der Co-Pilot der Germanwings-Maschine beschäftigte sich vor seiner Tat mit dem Tod. Zudem bestätigt die Auswertung der zweiten Blackbox, dass Andreas L. das Flugzeug bewusst sinken liess.

Was die Blackbox kann

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Flugschreiber bestehen aus dem Datenrekorder und dem Stimmenrekorder. Häufig ist die Blackbox in der Signalfarbe Orange gehalten. Das Gehäuse übersteht Abstürze und ist wasserdicht. Der Datenrekorder zeichnet Kurs, Geschwindigkeit, Flughöhe und Neigungswinkel der Maschine auf. Er speichert GPS-Daten und gibt Auskunft über den genauen Unglücksort.

Erst Internetsuche nach Suizidmethoden und Cockpitsicherheit, dann gezielter Sinkflug: Nach Auswertung der zweiten Blackbox verdichtet sich der Verdacht gegen den Germanwings-Co-Piloten, dass dieser den Airbus mit Absicht gegen eine Bergwand steuerte.

Sinkflug bis auf 30 Meter

Aus den Daten des zweiten Flugschreibers geht hervor, dass Andreas L. die Maschine bewusst in den Sinkflug brachte und beschleunigte, wie die französische Untersuchungsbehörde Bea mitteilte.

Der Autopilot sei von dem Anwesenden im Cockpit so eingestellt worden, dass die Maschine auf 100 Fuss – umgerechnet etwa 30 Meter – hinuntergeht, teilte die Untersuchungsbehörde Bea weiter mit. Schon seit die erste Blackbox ausgewertet ist, wird L. verdächtigt, den Kapitän aus dem Cockpit ausgesperrt zu haben.

Suizid-Möglichkeiten und Sicherheit von Cockpits

Das Flugzeug war am 24. März auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf in den französischen Alpen abgestürzt. Unter den 150 Toten waren laut Auswärtigem Amt 72 Deutsche. An Bord befanden sich auch 16 Schüler und 2 Lehrerinnen aus Haltern in Nordrhein-Westfalen.

Der zweite Flugschreiber war am Donnerstag an der Unglücksstelle in den französischen Alpen gefunden worden. Er war von Geröll verschüttet. Der Rekorder zeichnet Kurs, Geschwindigkeit, Flughöhe oder Neigungswinkel auf.

Die erste Blackbox – den Sprachrekorder – des Flugs 4U9525 hatten die Bergungskräfte bereits am Unglückstag in der Vorwoche gefunden.

Am Unglücksort wurden zudem 42 «sehr beschädigte» Handys gefunden. Die Möglichkeit einer Auswertung bewertete der Staatsanwalt «skeptisch». Mehrere Medien hatten über ein Handy-Video mit den letzten Augenblicken an Bord der Maschine berichtet.

Nach Angaben der Ermittler in Düsseldorf suchte der Co-Pilot kurz vor der Katastrophe im Internet nach medizinischen Behandlungsmethoden, Suizid-Möglichkeiten und nach Infos über die Sicherheit von Cockpittüren. Das ergab die Auswertung eines Computers, der in der Düsseldorfer Wohnung von Andreas L. gefunden wurde.

Verriegelung der Cockpittüren soll geprüft werden

Bereits seit kurz nach dem Absturz war bekannt, dass L. die Ausbildung in der Verkehrsfliegerschule der Lufthansa in Bremen mehrere Monate unterbrach. Lufthansa hatte mitgeteilt, der Copilot habe die Schule 2009 in einer E-Mail über eine «abgeklungene schwere depressive Episode» informiert. Er wurde danach aber als flugtauglich eingeschätzt.

Bei der Identifizierung der Opfer werden den französischen Ermittlern zufolge die gefundenen DNA-Profile mit Proben von Angehörigen abgeglichen. Die Arbeit soll Anfang kommender Woche losgehen. Die Angehörigen sollen bei einer Übereinstimmung rasch informiert werden.

Fachleute der deutschen Luftfahrtbranche wollen über Lehren aus dem Absturz beraten. Eine Arbeitsgruppe soll auch über mögliche Veränderungen der Regeln zur festen Verriegelung der Cockpittüren beraten. Geprüft werden sollen auch weitere medizinische und psychologische Checks, mit denen die Flugtauglichkeit von Piloten festgestellt wird.

Sicherheitsproblem: keine Ausweise im Schengenraum

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) schlug die Einführung einer Ausweispflicht an Flughäfen vor. Die Airlines sollten auch bei Flügen im Schengen-Raum die Identität ihrer Passagiere überprüfen.

Bislang müssen Passagiere bei Flügen innerhalb des Schengen-Raumes nicht immer einen Ausweis vorzeigen. De Maizière hält das für ein Sicherheitsproblem. Hintergrund ist das Schengener Abkommen, dem sich bis auf wenige Ausnahmen alle EU-Staaten sowie einzelne andere Länder angeschlossen haben. Im Schengen-Raum gibt es keine systematischen Grenzkontrollen.

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