Kritik an Verfahren: Wer im Aargau invalide wird, muss immer länger auf die Hilfe des Staates warten. Dies kritisiert die EVP in einem Vorstoss im Kantonsparlament. Dies führe dazu, dass vielen Betroffenen das Geld ausgehe. Sie müssten sich deshalb bei der Sozialhilfe anmelden, bis ein Entscheid der Invalidenversicherung vorliegt. Dies sei zusätzlich eine grosse psychische Belastung.
Entscheide dauern oft Jahre: Tatsächlich kann es lange dauern, bis die IV jemandem eine Rente zuspricht. In ihrer Antwort schreibt die Aargauer Regierung, dass 16 Prozent der Entscheide innerhalb eines Jahres gefällt werden. Die meisten Antragssteller müssen zwischen einem und drei Jahren warten. Bei einem Viertel dauert es gar über drei Jahre.
Gründe für unterschiedliche Dauer: Ob jemand eine Rente erhält oder nicht, hänge von verschiedenen Faktoren ab, schreibt die Aargauer Regierung. So brauche es viele medizinische Abklärungen. Auch die wirtschaftliche Situation der Person müsse genau angeschaut werden. Zudem könnten medizinische Unterlagen auch widersprüchlich sein. Dann brauche es einen externen Gutachter, so die Regierung.
Weiter können die Antragssteller auch selbst das Verfahren verzögern, indem sie gegen den Entscheid der IV Beschwerde machen. All dies könne schon mehrere Jahre dauern.
Kanton sind Hände gebunden: Aber auch wenn der Kanton die ganzen Verfahren beschleunigen möchte, so sei dies nicht möglich. Die Aargauer Regierung schreibt, sie könne nicht einfach zusätzliche Stellen bei der Invalidenversicherung schaffen. Denn die Finanzierung ist Sache des Bundes und nicht des Kantons. Seit 2013 gebe es nicht mehr Geld. Gleichzeitig müsse die IV immer mehr leisten. Innerhalb von 12 Jahren habe sich die Zahl der Personen verdoppelt, welche sich für eine berufliche Massnahme oder eine Rente anmelden.