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Revidiertes Jagdgesetz Der Bär auf dem Golfplatz und der Wolf vor der Post

Für Wolf, Luchs und Biber in der Schweiz wird's ungemütlich. Der Ständerat will Kantonen ermöglichen, die Bestände dieser Wildtiere eigenständig zu regulieren, sobald sie grossen Schaden anrichten oder Menschen gefährden.

Der bisherige Schutzstatus würde damit erheblich gelockert. Was für Umwelt- und Tierschutzverbände ein reines «Abschussgesetz» darstellt, stilisieren die Vertreter der Bergkantone in der kleinen Kammer zur Schicksalsfrage empor.

Unverstandene Bergregionen

18 Wölfe sind im letzten Jahr im Kanton Graubünden gezählt worden. 90 Nutztiere haben diese gerissen. Eigentlich, findet Umweltministerin Doris Leuthard, «haben wir ein paar Probleme, die grösser sind». Der Bundesrat nimmt die Sorgen der alpinen Regionen dennoch ernst und will künftig darauf verzichten, jeden einzelnen Abschuss eines Wolfs vorher in einer Berner Amtsstube zu beurteilen.

Doch der Mehrheit des Ständerats genügt das nicht. Wenn ein Bär über den Golfplatz der Lenzerheide spaziert oder in Trin ein Wolf vor der Poststelle auftaucht, wie der Bündner FDP-Ständerat Martin Schmid in Erinnerung ruft, dann ist die Betroffenheit ungleich grösser als in den weitgehend wolfsfreien Niederungen der Schweiz.

Die Emotionalität und phasenweise Gehässigkeit der Debatte im Ständerat ist Ausdruck davon, wie unverstanden sich die Bergregionen fühlen. «Eigentlich», sagt der Bündner CVP-Vertreter Stefan Engler, «sprechen wir auch über die Koexistenz der Berg- und Stadtbevölkerung». Der Traum von den Alpen als Wildnis schliesse den Menschen in diesen Regionen aus, mahnt der CVP-Ständerat. Das Berggebiet, so Engler, sei nicht das Kenia für Zürcher.

Im Ständerat, wo Randregionen im Vergleich zum Nationalrat eine viel stärkere Stimme haben, fallen solche Ängste auf überaus fruchtbaren Boden.

An der Urne bestimmen die Städter

Nicht nur kann sich der Bundesrat mit seinem Vorschlag für eine Anpassung des Jagdgesetzes locker durchsetzen, der den Schutz des Wolfes erheblich reduziert. Der Ständerat setzt gleich noch einen oben drauf, indem er auch noch Biber und Luchs auf die Liste der Tierarten setzt, die von den Kantonen zum Abschuss freigegeben werden dürfen, sobald grosse Schäden oder eine konkrete Gefährdung von Menschen drohen. Beschwerden gegen solche Entscheide sollen keine möglich sein.

Für die Freunde der Fauna sind damit gleich mehrere rote Linien überschritten. Von einem «Frontalangriff» auf den Naturschutz sprechen Umwelt- und Tierschutzverbände. Von einem reinen «Abschussgesetz». Gegen eine solche Vorlage werde man das Referendum ergreifen, machen sie schon jetzt klar, womit das Volk das letzte Wort hätte.

Spätestens dann dürfte sich der alpine Angriff auf Wolf und Co. als Schuss ins eigene Bein herausstellen. BDP-Ständerat Werner Luginbühl bringt es auf den Punkt: «Die Frage, ob der Ständerat überschossen hat, wird nicht nur von den Wallisern und den Bündnern beurteilt, sondern auch von den Genfern und Zürchern», mahnt der Berner Standesvertreter. Um sogleich anzufügen: «Letztere sind zahlreicher».

Philipp Burkhardt

Leiter Bundeshausredaktion

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Philipp Burkhardt ist Leiter der Bundeshausredaktion von Radio SRF, für das er seit über 24 Jahren tätig ist. Davor hatte er unter anderem für «10vor10» und die «SonntagsZeitung» gearbeitet.

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