Wie die Luzerner Gastgewerbe und Gewerbepolizei mitteilt, wurden die Verantwortlichen der Anlässe verwarnt. Bei erneuten Verstössen gegen den Jugendschutz müssten sie damit rechnen, dass ihnen die Polizei die Bewilligung für künftige Festanlässe verweigert.
«Wir sind über diese Resultate schockiert», sagt Urs Renggli, Chef Gastgewerbe und Gewerbepolizei auf Anfrage von Radio SRF. Über die Gründe könne man nur spekulieren. «An solchen Festen arbeitet vielleicht ungeschultes Personal oder die Stresssituation mit vielen Leuten könnte einen Einfluss haben», so Renggli.
Die Polizei kündigte derweil weitere Kontrollen an. Aufgrund der immer noch hohen Durchfallquote müsse der Jugendschutz beim Verkaufspersonal stets thematisiert werden, heisst es in der Mitteilung.
Wie die Praxis zeige, hätten Testkäufe eine positive Wirkung auf das Verkaufspersonal und sensibilisierten nachweislich für strikte Ausweiskontrollen.
Auch Restaurants schenken zu locker aus
In Restaurants und Verkaufsgeschäften fiel die Bilanz etwas positiver aus. Bei 62 von Jugendlichen mit Begleitpersonen durchgeführten Testkäufen gelangten diese in 28 Fällen oder bei 45 Prozent der Betriebe an Alkohol. Im Vorjahr lag die Quote noch bei 69 Prozent, 2014 bei 37 Prozent.
Bei den überprüften Verkaufsgeschäften verstiessen rund ein Drittel gegen das Alkoholverkaufsverbot. Bei den Restaurationsbetrieben lag der Anteil gar über 50 Prozent.