Der Nachtrag zum Steuergesetz, über den das Stimmvolk befindet, verfolgt zwei Ziele: Einerseits müssen neue Regelungen zur Unternehmensbesteuerung umgesetzt werden. Andererseits ist der Kanton aufgrund seines strukturellen Defizits auf Mehreinnahmen angewiesen.
Ziel ist, das Defizit zu beheben
Als wichtigste Massnahme soll deshalb der Steuerfuss der Kantonssteuern angehoben werden. Konkret beantragt die Regierung, den Kantonssteuerfuss von heute 2,95 Einheiten auf 3,25 Einheiten zu erhöhen und ab 2024 wieder um 0,1 Prozent zu senken. Der Nachtrag bringt insgesamt Mehreinnahmen von rund 11,1 Millionen Franken. «Etwa 60 Prozent der Mehrbelastung zahlen 20 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner mit hohen und sehr hohen Einkommen», sagt der Obwaldner Landammann Josef Hess. Die Vorlage sei deshalb gerecht.
Die Steuererhöhung trifft alle und ist gerecht.
Die Steuererhöhung ist Teil eines Bündels von Massnahmen, mit denen die Regierung das Kantonsdefizit beheben will. Dazu zählen zusätzlich verschiedene Einsparungen und andere Anpassungen im Umfang von über 20 Millionen Franken.
Trotz verschiedener Sparmassnahmen seit 2016 weist der Kanton grosse Defizite aus, im Budget 2019 waren es rund 26 Millionen Franken. Hauptgrund dafür ist laut der Regierung, dass die Einnahmen aus dem Finanzausgleich des Bundes seit 2008 um rund 70 Millionen abgenommen haben. «Auch nach der Steuererhöhung sind wir attraktiv», sagt Josef Hess. Der Regierungsrat betont, auch nach Annahme der Vorlage seien die Steuern immer noch viel tiefer, als vor 10 Jahren.
Alle Gemeinden befürworten Vorlage
Am Dienstag haben sich auch die Gemeinden zu der Vorlage geäussert. «Der Kanton ist das Fundament der Gemeinden. Wenn der Kanton aus dem Lot ist, dann geht es auch den Gemeinden nicht gut», sagt SP-Politiker Beat von Wyl, Gemeindepräsident von Giswil.
Und Jürg Berlinger, CVP-Gemeindepräsident von Sarnen nennt einen weiteren Grund für ein Ja: «Künftig könnten die Gemeinden einen Steuerrabatt gewähren.» Gerade Sarnen und Engelberg sehen so einen Rabatt bei einer Annahme für das Jahr 2020 vor. So würde die Bevölkerung dieser finanzstarken Gemeinden die Steuererhöhung nicht spüren. Ebenfalls hinter der Vorlage stehen alle Parteien. Nur die SP hat sich noch nicht entschieden.
Gegner wollen Vermögenssteuer erhöhen
Es gibt jedoch auch Stimmen die finden, die Vorlage sei ungerecht. Der unabhängige Peter Zwicky ist überzeugt, dass die vorgeschlagene Steuererhöhung nicht reicht.
Das Loch ist nicht gestopft mit der vorgeschlagenen Steuererhöhung.
So würden weiter Schulden gemacht. Das sei unverantwortlich. Deshalb müssten die Vermögenssteuern erhöht werden. Dies nicht alleine wegen des Geldes. «Wenn wir die Vermögenssteuern nicht erhöhen, kommen noch mehr Reiche nach Obwalden, und der Kanton muss noch mehr in den nationalen Finanzausgleich bezahlen. Es brauche jetzt Mut für einen Richtungswechsel.
Die Regierung jedoch befürchtet, dass bei einer Erhöhung der Vermögenssteuern viele Reiche wieder aus dem Kanton wegziehen könnten.
Einheitliche Gewinnsteuer
Teil der Vorlage sind auch Anpassungen bei den juristischen Personen. Diese beinhalten vor allem die Umsetzung der Bundesvorlage «Steuerreform und AHV-Finanzierung» (Staf), die das Schweizer Stimmvolk im Mai angenommen hatte.
Ein zentrales Element dieser neuen Unternehmensbesteuerung ist die Gleichbehandlung von schweizerischen und ausländischen Unternehmen. Alle Unternehmen in Obwalden sollen künftig eine Gewinnsteuer in Höhe von effektiv 12,74 Prozent und eine Kapitalsteuer von 0,01 Promille bezahlen.
Obwalden bleibe mit den geplanten Massnahmen ein steuerlich attraktiver Standort, schreibt die Regierung. Würde der Nachtrag abgelehnt, so müsste der Kanton in den nächsten Jahren mit grossen Verlusten rechnen und könnte seine Leistungen und Aufgaben nicht mehr im heutigen Umfang erfüllen.
Das Parlament segnete den Nachtrag zum Steuergesetz in der Schlussabstimmung mit 47 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen ab.