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Kampf gegen Dschihadisten U-Haft gegen mutmasslichen Winterthurer IS-Unterstützer bestätigt

Der sogenannte «Emir von Winterthur» bleibt in Untersuchungshaft. Das hat das Bundesgericht heute entschieden und seine Beschwerde abgewiesen. Der Mann wird dringend verdächtigt, sich dem Islamischen Staat angeschlossen zu haben.

Das Bundesgericht weist die Beschwerde eines mutmasslichen Unterstützers der terroristischen Organisation «Islamischer Staat» ab. Der Mann hat sich dagegen gewehrt, dass seine Untersuchungshaft verlängert wurde. Das Bundesgericht bestätigt nun aber einen Entscheid des Bundesstrafgerichts. Dieses sei zu Recht von dringendem Tatverdacht und von Verdunklungsgefahr ausgegangen.

Das Bundesgericht begründet seinen Entscheid wie folgt:

  • Der Beschuldigte räumt ein, Ende 2013 nach Syrien gereist zu sein.
  • Er gibt zu, sich in einem «Camp» aufgehalten und bewaffnete Wacheinsätze geleistet zu haben.
  • Es wurden Bilder sichergestellt, die den Betroffenen schwer bewaffnet und in Militärkleidung zeigen.
  • Der Beschuldigte war in der Schweiz nach eigenen Angaben und gemäss sichergestellten Bildern mit extremistischen Personen eng vernetzt.
  • Er übte eine leitende Funktion in einem Verein aus, in welchem jihadistische Extremisten, salafistische Prediger und IS-Rekrutierer verkehrten.
  • Der Beschuldigte pflegte als Kampfsporttrainer Kontakt mit diversen Personen (auch Jugendlichen), die anschliessend in den Irak oder nach Syrien reisten oder dies versuchten.

Das Bundesgericht teilt weiter mit, dass umfangreiches Beweismetarial gesichtet und ausgewertet werden muss. Darunter befinden sich unter anderem 547 Videodateien, auf welchen Personen identifiziert und später allenfalls befragt werden müssen.

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