- Die Aargauer Regierung will eine kantonale Asyl-Grossunterkunft testen.
- Jetzt hat die Regierung 8 Standorte in 8 Gemeinden bestimmt, in denen eine solche Unterkunft möglich ist.
- Bis im Oktober 2019 will die Regierung definitiv entscheiden, in welcher Gemeinde die Asyl-Grossunterkunft realisiert wird.
Der Kanton hatte nach eigenen Angaben mehr als 300 mögliche Standorte für die kantonale Grossunterkunft abgeklärt. Am Freitag gab die Regierung die 8 Standorte bekannt, die sie weiterverfolgen will:
- 5 Grundstücke gehören Gemeinden: Baden-Rütihof, Fislisbach, Küttigen, Obersiggenthal, Rothrist.
- 3 Grundstücke in drei weiteren Gemeinden gehören Privatpersonen. In welchen Gemeinden sich diese befinden, sagt die Regierung nicht.
Die genauen Standorte
«Wir sind froh, nun über eine Liste mit acht Objekten zu verfügen, die für die Realisierung der Pilot-Grossunterkunft gut geeignet sind», sagt Regierungsrätin Franziska Roth (SVP). Damit könne die Projektarbeit für die Realisierung der Pilot-Unterkunft zielgerichtet weitergeführt werden.
Regierung verspricht Transparenz
Roth will nun die Behörden der Standortgemeinden und die privaten Grundeigentümer persönlich und ausführlich informieren. Und sie will die Gemeinden bei der Information der Bevölkerung unterstützen, wenn die Gemeinden dies wünschen.
Weshalb hat der Kanton diese 8 Standorte ausgewählt? Ein wichtiges Kriterium sei gewesen, dass der Standort ausserhalb des Dorf- oder Stadtzentrums liege, heisst es. Ins Gewicht fallen auch die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln, der Freiraum um die Unterkunft sowie die Sicherheit.
Lange Suche
Die Suche nach möglichen Standorten für Grossunterkünfte im Aargau dauert schon länger an. Ursprünglich war geplant, im ganzen Kanton vier bis fünf Asyl-Grossunterkünfte mit jeweils 150 bis 300 Plätzen zu schaffen. Diese hätten regional ausgewogen verteilt werden sollen. Der Grosse Rat hatte 2015 den Regierungsrat mit einem entsprechenden Konzept beauftragt.
Vor einem Jahr buchstabierte der Regierungsrat zurück, weil die Vorfinanzierung durch den Bund nicht mehr gesichert war. Er entschied, zunächst nur eine kantonale Grossunterkunft zu errichten – «aus Zeit- und Finanzgründen», wie es damals hiess. Man wolle mit einer ersten Unterkunft Erfahrungen sammeln.