Dass der Steuerfuss im Kanton Luzern nicht wie geplant erhöht wird, hat für viele Bezüger von Prämienverbilligungen Auswirkungen: Rund 7670 Haushalte müssen die für 2017 bereits ausbezahlten provisorischen Zahlungen zurückerstatten.
Haushalte mit tiefem Einkommen werden geschont
Total sah der Kanton Zahlungen von 175 Millionen Franken vor. 115 Millionen Franken geht an Sozialhilfebezüger und an Bezüger von Ergänzungsleistungen; diese sind von den Wirren um das Budget 2017 nicht betroffen. 60 Millionen waren für weitere Haushalte mit bescheidenerem Einkommen vorgesehen.
Weil wegen des SVP-Referendums gegen die geplante Steuerfusserhöhung nicht klar war, wie viel Geld zur Verfügung steht, zahlte der Kanton rund 25'000 Haushalten für die ersten neun Monate 45 Millionen Franken aus. Nach dem Volks-Nein vom Mai zu den höheren Steuern steht fest, dass dieser Betrag für das ganze Jahr reichen muss und die restlichen 15 Millionen Franken nicht ausbezahlt werden können.
Tiefere Einkommensgrenze
Der Kanton will die Höhe des Einkommens, bis zu dem ein Anspruch auf Prämienverbilligung besteht, von 75'000 Franken auf 54'000 Franken senken. Für Haushalte mit Kindern gelten höhere Einkommensgrenzen.
Wegen der höheren Einkommensgrenze verlieren 5800 Haushalte 2017 ihre Prämienverbilligung. Sie müssen die total 5 Millionen Franken, die sie provisorisch für die ersten neun Monate erhalten haben, zurückzahlen.
Weitere 1870 Haushalte müssen ihre bereits erhaltene Prämienverbilligung zurückerstatten, weil sie auf Grund neuer Steuerdaten den Anspruch darauf verlieren. Es handelt sich um rund 3 Millionen Franken.
Die Zahl der Haushalte, die keine Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen, aber Prämienverbilligung erhalten, sinkt deshalb von gegen 25'300 auf rund 18'500 Haushalte. Dies ist ein Rückgang von rund einem Viertel.