Oktober 2016. Mehrere tausend Leute versammeln sich in Unterwasser im Toggenburg an einem Neonazi-Konzert. Eine Schande für den Kanton St. Gallen, die sich nie mehr wiederholen soll. «Wenn 5000 Leute den Kanton St. Gallen missbrauchen wollen, um <Heil Hitler> zu schreien, dann will ich das einfach nicht. Und deshalb brauche ich eine gesetzliche Grundlage», sagt der zuständige Regierungsrat Fredy Fässler.
Wenn 5000 Leute den Kanton St. Gallen missbrauchen wollen, um «Heil Hitler» zu schreien, dann will ich das einfach nicht.
Diese gesetzliche Grundlage liegt nun vor. Mit dieser lassen sich in Zukunft Veranstaltungen mit einem extremistischen Hintergrund im Kanton St. Gallen verbieten.
Grundrechte wie die Versammlungsfreiheit oder die Meinungsäusserungsfreiheit sollen will die Regierung jedoch nicht gefährden. Verhindert werden sollen jedoch Veranstaltungen wie in Unterwasser.
Bestimmung soll auch präventiven Charakter haben
Ausserdem verspricht sich Fredy Fässler von dieser Bestimmung eine präventive Wirkung. «Man weiss jetzt, dass der Kanton St. Gallen wach ist und über die nötige gesetzliche Grundlage verfügt. Das schreckt Leute, die solches im Schilde führen, hoffentlich ab.»
Nach der Regierung befasst sich nun das Kantonsparlament mit dieser gesetzlichen Grundlage.