Das Wichtigste in Kürze:
- Die Vorlage soll dem Kanton und den Gemeinden jährlich je 40 Millionen Franken Mehreinnahmen bringen.
- Die Tarife zur Besteuerung der Unternehmens-Gewinne und der Vermögen steigen. Personen mit kleineren Vermögen kommen aber besser weg.
- Kommen die Änderungen beim Parlament durch, gibt Luzern den schweizweiten Spitzenplatz bezüglich Unternehmenssteuern ab.
Der Luzerner Regierungsrat hat am Montag seinen Entwurf für die Steuergesetz-Revision 2020 veröffentlicht. Diese setzt diverse Änderungen der Bundesgesetzgebung um, vor allem aber das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF). Dieses ist aber noch nicht rechtskräftig; es läuft das Referendum dagegen.
Strukturelles Defizit beseitigen
Mit Mehreinnahmen soll die kantonale Steuerrevision auch helfen, das strukturelle Defizit des Kantons zu beseitigen. In den ersten fünf Jahren ab Inkraftsetzung erwartet der Kanton zusätzliche 39 Millionen Franken, danach gegen 42 Millionen Franken.
Die Gemeinden sollen zusammen Mehreinnahmen von 43 Millionen Franken bis 46 Millionen Franken erhalten. Damit sollen auch die Folgen der geplanten Aufgaben- und Finanzreform teilweise kompensiert werden.
Höhere Vermögenssteuern
Mehreinnahmen bringen soll unter anderem die Erhöhung des Vermögens-Steuersatzes von 0,75 Promille auf 1,0 Promille. Gleichzeitig schlägt der Regierungsrat vor, die Höhe der Vermögen, welche steuerfrei bleiben – die sogenannten Freibeiträge – zu verdoppeln: Konkret soll der Freibetrag für Alleinstehende von 50'000 auf 100'000, für Verheiratete von 100'000 auf 200'000 und für Kinder von 10'000 auf 20'000 Franken erhöht werden. Laut Regierung werden durch diese Änderungen tiefe Vermögen entlastet und hohe leicht stärker belastet.
Höhere Gewinnsteuern
Auch ein höherer Gewinn-Steuersatz soll dem Kanton Luzern Mehreinnahmen bescheren. Die Regierung sieht hier eine Erhöhung von 1,5 Prozent auf 1,6 Prozent vor. 2012 hatte Luzern den Gewinn-Steuersatz halbiert und damit eine schweizweite Tiefstmarke gesetzt.
Diese Spitzenposition wird Luzern zwar verlieren. Der Kanton könne sich aber in der Gruppe der steuerlich attraktivsten Wirtschafts-Standorte halten, sagt der Regierungsrat. Die Unternehmen hätten auch einen angemessenen Beitrag an die steigenden Aufgaben der öffentlichen Hand zu leisten.
In der Tat werden wir nicht mehr schweizweit die tiefsten Unternehmenssteuern haben.
Weniger Dividenden-Steuern
Der Wirtschaft entgegen kommt der Regierungsrat bei der Dividenden-Besteuerung. Um die steuerliche Doppelbelastung zu mildern, wird bei Beteiligungen von über zehn Prozent eine Teilbesteuerung angewandt. Luzern erhöhte diese auf 2018 von 50 Prozent auf 60 Prozent.
Der Regierungsrat verzichtet nun auf eine weitere Erhöhung auf 70 Prozent, obwohl er diesen Wert rechnerisch für gerechtfertigt hält und auch der Bund sich für diesen entschieden hat. In der Vernehmlassung und im Kantonsrat war eine erneute Erhöhung aber durchgefallen.
Über diese Vorschläge wird das Luzerner Kantonsparlament im kommenden Januar befinden. Kommen die Änderungen durch, hat Luzern nicht mehr schweizweit die tiefsten Unternehmenssteuern. Finanzdirektor Marcel Schwerzmann relativiert aber: «In der Tat werden wir den Spitzenplatz verlieren. Das hat aber nicht nur damit zu tun, dass wir die Steuern minimal erhöhen, sondern auch, dass andere Kantone die Steuern senken.»