Eine namentlich nicht bekannte Gruppierung aus Flüelen hat angekündigt, gegen den Kantonsbahnhof Beschwerde einzureichen.
Das Kantonsparlament habe seine Kompetenzen überschritten. Es sei unzulässig, dass der Kredit ohne Volksentscheid beschlossen worden sei.
Beschwerden gegen den Landratsbeschluss können bis am 8. Mai eingereicht werden. Ob fristgerecht eine Beschwerde eingehen wird, ist heute unklar.
Planungsstopp droht
Bereits die Ankündigung einer Beschwerde bringe aber Planungs- und Rechtsunsicherheiten, schreibt der Urner Regierungsrat.
Erteile das Bundesgericht einer Beschwerde aufschiebende Wirkung, käme es zu einem Planungsstopp.
Für den Fall einer Beschwerde beantragt der Regierungsrat dem Parlament, den Kredit am 2. Juli den Stimmberechtigten zur Genehmigung zu unterbreiten. Heisse das Volk den Kredit gut, würde die Beschwerde gegenstandslos, schreibt der Regierungsrat.