- Im Januar 2012 wurde einer Gruppe behinderter Schüler der Zugang zum Mineral- und Heilbad Unterrechstein verweigert. Einlass wurde nur noch zu speziellen Zeiten gewährt.
- Begründet wurde diese Verweigerung damit, dass andere Badegäste sich durch die Behinderten gestört fühlten.
- Verschiedene Behindertenorganisationen hatten daraufhin beim Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden Klage wegen Diskriminierung eingereicht.
Behindertenverband will vor Gericht
- Das Kantonsgericht hat nun festgestellt, dass die Badbetreiber gegen das Behindertengesetz verstossen haben. Private, die Dienstleistungen öffentlich anbieten, dürfen Behinderte nicht auf Grund ihrer Behinderung diskriminieren.
- Das Mineral- und Heilbad Unterrechstein hat die Prozesskosten samt einer Parteienentschädigung von rund 34'000 Franken zu tragen. Das Urteil kann an das Obergericht weitergezogen werden.