«Die ZKB ist eine Volksbank und das Unispital ist ein Volksspital», befand Markus Späh, Fraktionschef der SP im Zürcher Kantonsrat. Darauf habe die Führung Rücksicht zu nehmen, gerade bei der Entlöhnung. Die SP beantragte deshalb, dass die Spitzenkräfte der Zürcher Kantonalbank, des Unispitals, des Kantonsspitals Winterthur und des Elektrizitätswerks des Kantons Zürich nicht mehr als eine Million Franken pro Jahr verdienen dürften.
Die Bürgerlichen wehrten sich jedoch dagegen, dass «der freie Markt durch Gesetze eingeschränkt wird», wie es André Bender von der SVP formulierte.
Der Lohn ist nun mal das wichtigste Kriterium.
Entscheiden musste deshalb die Mitte. Und die stellte sich dieses Mal auf die Seite der Bürgerlichen. Wenn die Zürcher Spitäler in Forschung und Lehre ihre Spitzenplätze behalten wollten, müsse man ihnen die Möglichkeit geben, ihre Spezialisten entsprechend zu entlöhnen, meinte Stephanie Huber von der GLP. «Es gibt zwar auch andere Motivationskriterien. Aber der Lohn ist nun mal das wichtigste.»
Mit 104 zu 58 Stimmen wurde der SP-Antrag schliesslich klar verworfen. Die Spitzenkräfte von Unispital, ZKB und Co. dürfen also weiterhin mit Spitzenlöhnen rechnen.